Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 753/1996Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 22fParagraph 22 f
Text
Spezifisches und allgemeines Positionsrisiko
§ 22f.Paragraph 22 f,
Das Positionsrisiko in Schuldtiteln und Substanzwerten umfaßt das spezifische und das allgemeine Positionsrisiko.
Das spezifische Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers auf Grund von Faktoren, die auf den Emittenten oder - im Fall eines abgeleiteten Instruments - auf den Emittenten des zugrundeliegenden Instruments zurückzuführen sind;
das allgemeine Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers, die bei
Schuldtiteln auf eine Änderung des Zinsniveaus und bei
Substanzwerten auf eine allgemeine Bewegung am Aktienmarkt zurückzuführen ist und diese Faktoren in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere stehen.
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011
Dokumentnummer
NOR12055613
alte Dokumentnummer
N3199659892J