Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sparkassengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 184/1998Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 184 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Text
Satzung der Sparkasse
§ 13. (1) Jede Sparkasse muß eine Satzung haben, die bei einer neugegründeten Gemeindesparkasse von der Haftungsgemeinde (§ 2 Abs. 1), bei einer Vereinssparkasse vom Sparkassenverein (§ 3 Abs. 1) zu erstellen ist.Paragraph 13, (1) Jede Sparkasse muß eine Satzung haben, die bei einer neugegründeten Gemeindesparkasse von der Haftungsgemeinde (Paragraph 2, Absatz eins,), bei einer Vereinssparkasse vom Sparkassenverein (Paragraph 3, Absatz eins,) zu erstellen ist.
(2)Absatz 2,Die Satzung hat insbesondere zu enthalten:
den Namen und den Sitz der Sparkasse;
den Geschäftsgegenstand der Sparkasse;
bei einer Gemeindesparkasse den Namen aller für die Verbindlichkeiten der Sparkasse haftenden Gemeinden;
bei Gemeindesparkassen mit mehreren Haftungsgemeinden den Namen jener Haftungsgemeinde, deren Bürgermeister Vorsitzender des Sparkassenrats ist, und die auf die einzelnen Haftungsgemeinden entfallende Anzahl der Mitglieder des Sparkassenrats;
die Zahl der Mitglieder des Sparkassenrats;
die Zahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Vorstands;
die Form der Bekanntmachungen der Sparkasse.
(3)Absatz 3,Die Satzung kann für einzelne Arten von Bankgeschäften, insbesondere für Kreditgeschäfte, Höchstgrenzen (Einzelobligo- und Kontingentgrenzen), Laufzeiten und Sicherheiten näher bestimmen und festlegen, welche Kreditgeschäfte der Zustimmung des Sparkassenrats bedürfen.
(4)Absatz 4,Jede Satzungsänderung ist dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(5)Absatz 5,Vor der Eintragung in das Firmenbuch besteht die Sparkasse nicht. Wird vorher im Namen der Sparkasse gehandelt, so haften die Handelnden persönlich als Gesamtschuldner.
Dokumentnummer
NOR12057121
Alte Dokumentnummer
N3199855921L