Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 58/1999Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 30Paragraph 30
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
Mündlicher Prüfungsteil
§ 30. Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen: Paragraph 30, Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:
Berufsrecht, Qualitätssicherung und Risikomanagement der Wirtschaftstreuhänder,
Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,
Rechnungslegung, insbesondere
Buchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung,
Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,
Grundsätze der Sonderbilanzen und der Konzernrechnungslegung und
Organisation der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung,
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristiger Erfolgsrechnung,
Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
Grundzüge der Unternehmensorganisation und
Grundzüge der Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche undGrundzüge der Organisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche und
Rechtslehre, insbesondere
Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Rechnungslegungsvorschriften,
Insolvenzrecht, Wechsel- und Scheckrecht,
Grundzüge des Gewerberechts, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts, des zivilgerichtlichen Verfahrensrechts, des Verfahrens vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und des Datenschutzrechts,
Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Umweltrechts und
ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.
Schlagworte
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Schuldrecht, Sachenrecht,
Wechselrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentnummer
NOR12057500
Alte Dokumentnummer
N3199957954L