Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 58/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 137/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 30Paragraph 30
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
Mündlicher Prüfungsteil
§ 30.Paragraph 30,
Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:
Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht der Wirtschafstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Steuerberater,
Abgabenrecht einschließlich des Abgabenverfahrensrechts,
Rechnungslegung, insbesondere
Rechtsgrundlagen des Jahresabschlusses, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung, Gliederung, Bewertung, Berichterstattung und Zwischenabschlüsse,
Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme,
Grundzüge der Konzernrechnungslegung,
Sonderbilanzen unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften,
Organisation der EDV-Anwendung für die Rechnungslegung,
Buchführung und Lohn- und Gehaltsverrechnung und
Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristige Erfolgsrechnung,
Grundzüge der Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme und interne Kontrolle),
Finanzierung und Investition einschließlich Unternehmensbewertung,
betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche undOrganisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche und
Rechtslehre, insbesondere
Grundzüge des bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts,
Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und der Rechnungslegungsvorschriften,
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof und Grundzüge des Umweltrechts und
ausgewählte Teile des EU-Rechts, insbesondere das Verhältnis von staatlichem Recht zum Gemeinschaftsrecht, Rechtsschutz in der Gemeinschaft und Gemeinschaftsrecht auf den Gebieten des Rechnungswesens und des Steuerrechts.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2013
Schlagworte
Lohnverrechnung, Kostenrechnung, Schuldrecht, Sachenrecht,
Verfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017
Dokumentnummer
NOR40152511