Rechtstracker.at

§ 12

Fassungen
01.01.1982 bis 16.12.1988 — BGBl. Nr. 613/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1217.12.198831.12.1991 § → § BGBl. Nr. 680/1988 · aufgehoben
§ 1201.01.198216.12.1988 BGBl. Nr. 613/1981 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschäftsordnung der Zivildienstkommission

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 613 aus 1981,

Typ

Geschäftsordnung

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.01.1982BGBl. Nr. 613/1981

Außerkrafttretensdatum

16.12.1988danach: BGBl. Nr. 680/1988

Index

44 Zivildienst

Text

Erledigungen

Paragraph 12, (1) Die Erledigungen der Zivildienstkommission sind

  1. Ziffer eins
    hinsichtlich der der Zivildienstkommission schlechthin obliegenden Aufgaben vom Vorsitzenden der Zivildienstkommission,
  2. Ziffer 2
    hinsichtlich der den Senaten oder dem Senatsvorsitzenden obliegenden Aufgaben von diesem und
  3. Ziffer 3
    hinsichtlich der dem Berichterstatter im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, obliegenden Aufgaben von diesem
zu genehmigen. Die Ausfertigungen sind entweder von den Vorgenannten zu unterfertigen oder durch die Geschäftsstelle im Sinne des Paragraph 18, Absatz 4, AVG 1950 und der darauf beruhenden Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1925, zu beglaubigen.
  1. Absatz 2,Wenn dem Standpunkt der Partei nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wurde, sind in schriftlichen Ausfertigungen von Erledigungen die ständigen Mitglieder des erkennenden Senates mit ihrem Namen und ihrer Eigenschaft (Senatsvorsitzender, Berichterstatter, übriges ständiges Mitglied) anzuführen.
  2. Absatz 3,Die Zivildienstkommission hat Dienstsiegel zu führen, die die Bezeichnung "Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres" und das Bundeswappen enthalten. Die Siegel sind insbesondere für die Ausfertigungen von Bescheiden der Zivildienstkommission zu verwenden.

Gesetzesnummer

10005503

Dokumentnummer

NOR12060544

Alte Dokumentnummer

N4198117305S