Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zivildienstleistende - Putzzeuggeld
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 302/1982Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
§ 1. (1) Der Zivildienstleistende erhält beimParagraph eins, (1) Der Zivildienstleistende erhält beim
erstmaligen Antritt des Zivildienstes für die Pflege seiner Kleidung und für den sonstigen
persönlichen Bedarf ein Wasch- und Putzzeuggeld
von ........................................................ 115,- S.
(2)Absatz 2,Der in Abs. 1 angeführte Pauschalbetrag dient der Anschaffung einer Kleiderbürste,Der in Absatz eins, angeführte Pauschalbetrag dient der Anschaffung einer Kleiderbürste,
einer Schuhglanzbürste,
einer Schuhkotbürste,
einer Schuhcremebürste,
einer Seifendose,
eines Zahnputzbechers und
je eines Sternchenzwirnes weiß, schwarz und grau.
Dokumentnummer
NOR12060735
Alte Dokumentnummer
N4198219380S