Kurztitel
Zivildienstleistende - Putzzeuggeld
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 302/1982Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1982,
Text
§ 3. Der Zivildienstleistende erhält monatlich
für die Reinigung
1. seiner Leibwäsche ..................................... 400,- S,
2. seiner Arbeitskleidung
a) wenn die Dienstleistung im allgemeinen
in Straßenkleidung verrichtet werden kann .......... 80,- S,
b) wenn die Dienstleistung im allgemeinen nicht in
Straßenkleidung verrichtet werden kann ............. 180,- S.