Kurztitel
Zivildienstleistende - Putzzeuggeld
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 302/1982 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 525/1988Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1988,
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. Nr. 675/1991).Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1991,).
Text
§ 3. Der Zivildienstleistende erhält monatlich
für die Reinigung
1. seiner Leibwäsche ..................................... 500,- S,
2. seiner Arbeitskleidung
a) wenn die Dienstleistung im allgemeinen
in Straßenkleidung verrichtet werden kann .......... 100,- S,
b) wenn die Dienstleistung im allgemeinen nicht in
Straßenkleidung verrichtet werden kann ............. 225,- S.