Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zivildienstgesetz 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 679/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 675/1991Bundesgesetzblatt Nr. 679 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 44Paragraph 44
Beachte
Zum Außerkrafttreten: In der Novelle BGBl. Nr. 675/1991 wurdeZum Außerkrafttreten: In der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1991, wurde
zunächst der 31. 12. 1993 festgesetzt (§ 76a Abs. 1 idFzunächst der 31. 12. 1993 festgesetzt (Paragraph 76 a, Absatz eins, idF
BGBl. Nr. 675/1991).Bundesgesetzblatt Nr. 675 aus 1991,).
In der Novelle BGBl. Nr. 187/1994 wurde diese Fassung wieder inIn der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 187 aus 1994, wurde diese Fassung wieder in
Kraft gesetzt (Art. I Z 1 und 2).Kraft gesetzt (Artikel römisch eins, Ziffer eins und 2).
Text
§ 44. (1) Der Zivildienstrat besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und der erforderlichen Anzahl der weiteren Mitglieder. Die Mitglieder des Zivildienstrates sind unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Senate (§ 47) vom Bundespräsidenten über Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers (Art. 67 Abs. 1 B-VG) für eine Funktionsperiode von drei Jahren zu bestellen.Paragraph 44, (1) Der Zivildienstrat besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und der erforderlichen Anzahl der weiteren Mitglieder. Die Mitglieder des Zivildienstrates sind unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Senate (Paragraph 47,) vom Bundespräsidenten über Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr ermächtigten Bundesministers (Artikel 67, Absatz eins, B-VG) für eine Funktionsperiode von drei Jahren zu bestellen.
(2)Absatz 2,Scheiden Mitglieder während der Funktionsperiode aus oder kann mit den bestellten Mitgliedern nicht das Auslangen gefunden werden, so sind, wenn erforderlich, für den Rest der Funktionsperiode neue Mitglieder zu bestellen.
Dokumentnummer
NOR12063500
alte Dokumentnummer
N4199118447J