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§ 22c

Fassungen
01.01.1996 bis 30.04.2001 — BGBl. Nr. 507/1995
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 22c heute25.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 32/2018
§ 22c16.06.200624.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 44/2006
§ 22c01.05.200115.06.2006 § → § BGBl. I Nr. 44/2001
§ 22c01.01.199630.04.2001 BGBl. Nr. 507/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Passgesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 839 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1995,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22 c

Inkrafttretensdatum

01.01.1996BGBl. Nr. 507/1995

Außerkrafttretensdatum

30.04.2001danach: BGBl. I Nr. 44/2001

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Zentrale Evidenz; Auskunftssperre und Löschung

Paragraph 22 c,

  1. Absatz eins,Personenbezogene Daten, die gemäß Paragraph 22 b, Absatz eins, verarbeitet werden, sind ein Jahr nach Entwertung des Reisepasses, spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Auskünfte zu sperren. Nach Ablauf von zwei weiteren Jahren sind diese Daten auch physisch zu löschen.
  2. Absatz 2,Personenbezogene Daten, die gemäß Paragraph 22 b, Absatz 2, verarbeitet werden, sind
    1. Ziffer eins
      in den Fällen der Ziffer eins, sowie bei im Verkehr befindlichen Reisedokumenten in den Fällen der Ziffer 2, bei Reisepässen sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer, bei einem Paßersatz ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer,
    2. Ziffer 2
      sonst in den Fällen der Ziffer 2, zehn Jahre nach Rechtskraft des Bescheides
    für Auskünfte zu sperren.
  3. Absatz 3,Entfällt der für die Speicherung maßgebende Grund vor Ablauf der in Absatz 2, genannten Zeitpunkte, so sind die personenbezogenen Daten ein Jahr nach Wegfall des Grundes für Auskünfte zu sperren.
  4. Absatz 4,Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen.

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2012

Gesetzesnummer

10005798

Dokumentnummer

NOR12065320

Alte Dokumentnummer

N4199549556J