Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bindung des Gewerbes der Sodawassererzeugung an eine Konzession
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 212/1910 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 234/1972RGBl. Nr. 212 aus 1910, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 234 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 7.Paragraph 7,
An jedem Mischgefäße oder an der Zuleitung zu demselben muß ein auf den höchsten zulässigen Betriebsdruck eingestelltes Sicherheitsventil und ein mit der entsprechenden Höchstmarke versehenes Manometer sowie ein Kontrollmanometeransatz mit Whitworthschem Muttergewinde von dreiviertel Zoll englisch vorhanden sein.
Dokumentnummer
NOR12067817
Alte Dokumentnummer
N5191016095L