Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bindung des Gewerbes der Sodawassererzeugung an eine Konzession
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 212/1910 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999RGBl. Nr. 212 aus 1910, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Die nachstehende Vorschrift tritt als
Arbeitnehmerschutzvorschrift außer Kraft. Die Geltung als
gewerberechtliche Vorschrift bleibt unberührt.
Text
§ 7.Paragraph 7,
An jedem Mischgefäße oder an der Zuleitung zu demselben muß ein auf den höchsten zulässigen Betriebsdruck eingestelltes Sicherheitsventil und ein mit der entsprechenden Höchstmarke versehenes Manometer sowie ein Kontrollmanometeransatz mit Whitworthschem Muttergewinde von dreiviertel Zoll englisch vorhanden sein.
Dokumentnummer
NOR12083255
Alte Dokumentnummer
N5199438065J