Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versicherungsaufsichtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 569/1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 13/1992Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 84Paragraph 84
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 119 Abs. 5Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 119, Absatz 5
Text
Offenlegung
§ 84.Paragraph 84,
(1)Absatz eins,Der Jahresabschluß und der Lagebericht haben spätestens sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres bis zum Ende des zweiten dem Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahres am Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung zur Einsichtnahme aufzuliegen.
(2)Absatz 2,Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind jedermann auf Verlangen gegen Ersatz der Kosten auszufolgen.
(3)Absatz 3,Versicherungsunternehmen haben vom Anhang nur die Angaben gemäß den §§ 222 Abs. 2, 236 und 239 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 HGB in der jeweils geltenden Fassung und die Angaben gemäß den §§ 81d und 81o zu veröffentlichen.Versicherungsunternehmen haben vom Anhang nur die Angaben gemäß den Paragraphen 222, Absatz 2, 236 und 239 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, HGB in der jeweils geltenden Fassung und die Angaben gemäß den Paragraphen 81 d und 81 o zu veröffentlichen.
(4)Absatz 4,Für den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht gelten die Abs. 1 bis 3 sinngemäß.Für den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht gelten die Absatz eins bis 3 sinngemäß.
(5)Absatz 5,Für die Zweigniederlassung eines ausländischen Versicherungsunternehmens ist der Jahresabschluß des Gesamtunternehmens im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ in deutscher Sprache zu veröffentlichen.
(6)Absatz 6,§ 277 Abs. 1 vierter Satz HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.Paragraph 277, Absatz eins, vierter Satz HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023
Dokumentnummer
NOR12072236
Alte Dokumentnummer
N5197820999L