Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
27.04.1982 bis 24.10.1986 — BGBl. Nr. 183/1982
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.07.199231.10.2012 § → § BGBl. Nr. 345/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2012
§ 525.10.198630.06.1992 § → § BGBl. Nr. 569/1986
§ 527.04.198224.10.1986 BGBl. Nr. 183/1982

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Dreher

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1982,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

27.04.1982BGBl. Nr. 183/1982

Außerkrafttretensdatum

24.10.1986danach: BGBl. Nr. 569/1986

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Fräser, Maschinenschlosser, Mechaniker oder Schlosser kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Prüfarbeit“ zu umfassen.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Präzisionsschleifer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  3. Absatz 3,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Werkzeugmacher oder Werkzeugmaschineur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Dreher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.
  4. Absatz 4,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz eins, gilt Paragraph 2, Absatz eins bis 3 und 7 sinngemäß.
  5. Absatz 5,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz 2, gilt Paragraph 2, sinngemäß.
  6. Absatz 6,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz 3, gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2026

Gesetzesnummer

10006324

Dokumentnummer

NOR12073358

Alte Dokumentnummer

N51982138930

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/215/P5/NOR12073358