Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
25.10.1986 bis 30.06.1992 — BGBl. Nr. 569/1986
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.07.199231.05.2015 § → § BGBl. Nr. 352/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 122/2015
§ 525.10.198630.06.1992 § → § BGBl. Nr. 569/1986
§ 521.07.197624.10.1986 BGBl. Nr. 355/1976

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1986,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

25.10.1986BGBl. Nr. 569/1986

Außerkrafttretensdatum

30.06.1992danach: BGBl. Nr. 352/1992

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Anlagenmonteur, Betriebsschlosser oder Schlosser kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ im Umfang des Paragraph 2, Absatz eins, Litera b und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.
  3. Absatz 3,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schmied kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Hüttenwerkschlosser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2026

Gesetzesnummer

10006377

Dokumentnummer

NOR12074665

Alte Dokumentnummer

N51986188060

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/602/P5/NOR12074665