Kurztitel
EFTA – Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 730/1992Bundesgesetzblatt Nr. 730 aus 1992,
Text
Artikel 2
Die folgenden Anhänge stellen einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens dar:
I. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Republik Österreich an die
Tschechische und Slowakische Föderative Republik, wie in den
Anhängen Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.
II. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Tschechische und
Slowakische Föderative Republik an die Republik Österreich, wie
im Anhang II zu diesem Schreiben enthalten.
III. Ursprungsregeln, wie im Anhang III enthalten.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Anhang Ia = Anlage 3
Anhang Ib = Anlage 4
Anhang II = Anlage 5
Anhang III = Anlage 6