Kurztitel
EFTA – Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 730/1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 371/1995Bundesgesetzblatt Nr. 730 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1995,
Text
Artikel 2
Die folgenden Anhänge stellen einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens dar:
I. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Republik Österreich an die
Tschechische Republik, wie in den Anhängen Ia und Ib zu diesem
Schreiben enthalten.
II. Zollzugeständnisse, gewährt durch die Tschechische Republik
an die Republik Österreich, wie im Anhang II zu diesem Schreiben
enthalten.
III. Ursprungsregeln, wie im Anhang III enthalten.