Text
Gliederung der Bilanz und der Konzernbilanz
§ 81c.Paragraph 81 c,
(1)Absatz eins,In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.In der Bilanz und der Konzernbilanz sind die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
I. Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen des Betriebesrömisch eins. Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen des Betriebes
II. Entgeltlich erworbener Firmenwertrömisch zwei. Entgeltlich erworbener Firmenwert
III. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandesrömisch drei. Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsbestandes
IV. Sonstige immaterielle Vermögensgegenständerömisch vier. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
B. Kapitalanlagen
I. Grundstücke und Bautenrömisch eins. Grundstücke und Bauten
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungenrömisch zwei. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen
Schuldverschreibungen von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
III. Sonstige Kapitalanlagenrömisch drei. Sonstige Kapitalanlagen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Polizzendarlehen und -vorauszahlungen
Sonstige Darlehensforderungen
Guthaben bei Kreditinstituten
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäftrömisch vier. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft
C. Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäftrömisch eins. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft
an Versicherungsvermittler
an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäftrömisch zwei. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Eingeforderte ausstehende Einlagenrömisch drei. Eingeforderte ausstehende Einlagen
IV. Sonstige Forderungenrömisch vier. Sonstige Forderungen
E. Anteilige Zinsen und Mieten
F. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten)römisch eins. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten)
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestandrömisch zwei. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
III. Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheinerömisch drei. Eigene Aktien und eigene Partizipationsscheine
IV. Andere Vermögensgegenständerömisch vier. Andere Vermögensgegenstände
G. Verrechnungsposten mit der Zentrale
H. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungenrömisch eins. Verrechnungsposten zwischen den Abteilungen
A. Eigenkapital
I. Grundkapitalrömisch eins. Grundkapital
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
II. Dotationskapitalrömisch zwei. Dotationskapital
III. Partizipationskapitalrömisch drei. Partizipationskapital
IV. Kapitalrücklagenrömisch vier. Kapitalrücklagen
V. Gewinnrücklagenrömisch fünf. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage gemäß § 130 AktG 1965 in der jeweils geltenden FassungGesetzliche Rücklage gemäß Paragraph 130, AktG 1965 in der jeweils geltenden Fassung
Sonstige satzungsmäßige Rücklagen
VI. Bilanzgewinn/Bilanzverluströmisch sechs. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
B. Unversteuerte Rücklagen
I. Risikorücklage gemäß § 73arömisch eins. Risikorücklage gemäß Paragraph 73 a
II. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungenrömisch zwei. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen
III. Sonstige unversteuerte Rücklagenrömisch drei. Sonstige unversteuerte Rücklagen
C. Nachrangige Verbindlichkeiten
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt
I. Prämienüberträgerömisch eins. Prämienüberträge
Anteil der Rückversicherer
II. Deckungsrückstellungrömisch zwei. Deckungsrückstellung
Anteil der Rückversicherer
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällerömisch drei. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Anteil der Rückversicherer
IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattungrömisch vier. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung
Anteil der Rückversicherer
V. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmerrömisch fünf. Rückstellung für erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
Anteil der Rückversicherer
VI. Schwankungsrückstellungrömisch sechs. Schwankungsrückstellung
VII. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungenrömisch sieben. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
Anteil der Rückversicherer
E. Versicherungstechnische Rückstellungen der fondsgebundenen Lebensversicherung
I. Gesamtrechnungrömisch eins. Gesamtrechnung
II. Anteil der Rückversichererrömisch zwei. Anteil der Rückversicherer
F. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen
I. Rückstellungen für Abfertigungenrömisch eins. Rückstellungen für Abfertigungen
II. Rückstellungen für Pensionenrömisch zwei. Rückstellungen für Pensionen
III. Steuerrückstellungenrömisch drei. Steuerrückstellungen
IV. Sonstige Rückstellungenrömisch vier. Sonstige Rückstellungen
G. Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft
H. Sonstige Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäftrömisch eins. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft
an Versicherungsvermittler
an Versicherungsunternehmen
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäftrömisch zwei. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)römisch drei. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals)
IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituterömisch vier. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute
V. Andere Verbindlichkeitenrömisch fünf. Andere Verbindlichkeiten
I. Verrechnungsposten mit der Zentralerömisch eins. Verrechnungsposten mit der Zentrale
J. Rechnungsabgrenzungsposten
(4)Absatz 4,§ 224 HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.Paragraph 224, HGB in der jeweils geltenden Fassung ist nicht anzuwenden.
(5)Absatz 5,Die Konzernbilanz umfaßt
zusätzlich zu den in Abs. 2 genannten Posten den Posten A. V. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassungzusätzlich zu den in Absatz 2, genannten Posten den Posten A. römisch fünf. Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung
zusätzlich zu den in Abs. 3 genannten Posten die Posten A. VII. Ausgleichskosten für die Anteile konzernfremder Gesellschafter und A VIII. Unterschiedsbetrag gemäß § 254 Abs. 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung.zusätzlich zu den in Absatz 3, genannten Posten die Posten A. römisch sieben. Ausgleichskosten für die Anteile konzernfremder Gesellschafter und A römisch acht. Unterschiedsbetrag gemäß Paragraph 254, Absatz 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Posten und wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite verrechnet, so sind diese verrechneten Beträge im Konzernanhang anzugeben.