Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 9 Abs. 1.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 9, Absatz eins,
Text
Anlage D
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Investmentzertifikate gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 und Abs. 4 VAG;Investmentzertifikate gemäß Paragraph 78, Absatz eins, Ziffer 6 und Absatz 4, VAG;
Investmentzertifikate gemäß § 77 Abs. 8 Z 1 VAG (in der Abteilung fondsgebundene Lebensversicherung):Investmentzertifikate gemäß Paragraph 77, Absatz 8, Ziffer eins, VAG (in der Abteilung fondsgebundene Lebensversicherung):
1. Bezeichnung des Vermögenswertes A
2. WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer A
3. Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft A
4. Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel
- ISO-Code) A
5. Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel
- ISO-Code A
6. Fonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 3 (aktienlastig)/Fonds
gemäß § 79 Abs. 1 Z 5 VAG (rentenlastig) -
ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß
§ 20 Abs. 2 Z 2 VAG A
7. Währung (Währungsschlüssel - ISO-Code) A
8. Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG A
9. Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 VAG - ausgenommen
Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG A
10. Anteile am Beginn des Geschäftsjahres A
11. Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges A *1)
12. Anteile am Ende des Geschäftsjahres A
13. Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges -
14. Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres
vorhandenen Anteile in Schilling - ausgenommen
Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG A
15. Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Schilling A
16. Buchwert des Zu- und/oder Abganges in Schilling A *1)
17. Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Schilling A
18. Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung
des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der
Anschaffung -
19. Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und
Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter
Wert je Anteil unter Einbeziehung des
Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des
Geschäftsjahres -
20. Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des
Geschäftsjahres in Schilling A
21. jeweils für die Bilanzierung am Ende des
Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert
je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw.
errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des
Fremdwährungskurses -
22. Zu- und/oder Abschreibungen in Schilling A *1)
23. Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten
Genehmigung - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung
gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG A
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*1) In der Aufstellung sind jeweils nur die Jahressummen auszuweisen.