Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 141/1996Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 4. (1) In den sich aus den §§ 2 und 3 ergebenden Höchstbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.Paragraph 4, (1) In den sich aus den Paragraphen 2 und 3 ergebenden Höchstbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.
(2)Absatz 2,Die in Schillingbeträgen ausgewiesenen Gebührensätze erhöhen oder vermindern sich in jenem Ausmaß, in dem der Jahresdurchschnitt des VPI 1986 (Basis Jahresdurchschnitt 1994 = 100%) oder ein an seine Stelle tretender Index von der jeweils letzten vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Jahresdurchschnittszahl abweicht.
Dokumentnummer
NOR12087608
alte Dokumentnummer
N5199654135J