Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versicherungsaufsichtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 569/1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 447/1996Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 81iParagraph 81 i
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Bezugszeitraum: Abs. 2 und 4Bezugszeitraum: Absatz 2 und 4
ab 1.1.1997
§ 119c Abs. 3 idF BGBl. Nr. 447/1996Paragraph 119 c, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1996,
Text
Allgemeine Vorschriften über die versicherungstechnischen Rückstellungen
§ 81i.Paragraph 81 i,
(1)Absatz eins,Versicherungstechnische Rückstellungen sind insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht Bedacht zu nehmen.
(2)Absatz 2,Versicherungstechnische Rückstellungen sind insbesondere die Prämienüberträge, die Deckungsrückstellung, die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung, die Schwankungsrückstellung, die der Schwankungsrückstellung ähnlichen versicherungstechnischen Rückstellungen, die Stornorückstellung, die Rückstellung für drohende Verluste aus
dem Versicherungsbestand und die Rückstellung für Verluste aus den zeitversetzt gebuchten Rückversicherungsübernahmen.
(3)Absatz 3,Bestehen versicherungsmathematische Grundlagen für die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, so ist diesen Grundlagen entsprechend vorzugehen.
(4)Absatz 4,Auf versicherungstechnische Rückstellungen ist § 198 Abs. 8 Z 3 HGB in der jeweils geltenden Fassung nicht anwendbar.Auf versicherungstechnische Rückstellungen ist Paragraph 198, Absatz 8, Ziffer 3, HGB in der jeweils geltenden Fassung nicht anwendbar.
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2023
Dokumentnummer
NOR12087936
Alte Dokumentnummer
N5199657603J