Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 28/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Berechnung der Monatsanlieferung
§ 27. Die auf eine Nachkommastelle in Kilogramm erfaßten einzelnen Milchanlieferungsmengen eines Milcherzeugers sind monatlich zusammenzuzählen und auf ganze Kilogramm kaufmännisch zu runden. Paragraph 27, Die auf eine Nachkommastelle in Kilogramm erfaßten einzelnen Milchanlieferungsmengen eines Milcherzeugers sind monatlich zusammenzuzählen und auf ganze Kilogramm kaufmännisch zu runden.
Dokumentnummer
NOR12091133
Alte Dokumentnummer
N5199912955Y