Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milch-Garantiemengen-Verordnung 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 28/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 143/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 28 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 143 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Berechnung der Monatsanlieferung
§ 27. (1) Erfolgt die Ersterfassung der Milch in Liter, ist mit dem Faktor 1,025 auf Kilogramm umzurechnen. Im Falle der Anlieferung von Hartkäse an einen Abnehmer entspricht ein Kilogramm Hartkäse 13 Kilogramm Milch. Werden gleichzeitig Hartkäse und Butter an einen Abnehmer angeliefert, ist die Butter nicht getrennt in Kilogramm Milch umzurechnen.Paragraph 27, (1) Erfolgt die Ersterfassung der Milch in Liter, ist mit dem Faktor 1,025 auf Kilogramm umzurechnen. Im Falle der Anlieferung von Hartkäse an einen Abnehmer entspricht ein Kilogramm Hartkäse 13 Kilogramm Milch. Werden gleichzeitig Hartkäse und Butter an einen Abnehmer angeliefert, ist die Butter nicht getrennt in Kilogramm Milch umzurechnen.
(2)Absatz 2,Die auf eine Nachkommastelle in Kilogramm erfassten einzelnen Milchanlieferungsmengen eines Milcherzeugers sind monatlich zusammenzuzählen und auf ganze Kilogramm kaufmännisch zu runden.
Dokumentnummer
NOR40029132