Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Heimarbeitsgesetz 1960
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 105/1961
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
II. Hauptstückrömisch zwei. Hauptstück
Allgemeine Schutzbestimmungen
Anzeige bei erstmaliger Vergebung von Heimarbeit
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Auftraggeber haben gelegentlich der erstmaligen Vergebung der Heimarbeit hierüber dem nach dem Standorte des Auftraggebers zuständigen Arbeitsinspektorat Anzeige zu erstatten.
(2)Absatz 2,Die Anzeigepflicht nach Abs. 1 obliegt auch Zwischenmeistern, die Heimarbeiter beschäftigen, sowie Mittelspersonen.Die Anzeigepflicht nach Absatz eins, obliegt auch Zwischenmeistern, die Heimarbeiter beschäftigen, sowie Mittelspersonen.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2009
Dokumentnummer
NOR12094741
alte Dokumentnummer
N6196123976L