Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbrechensopfergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 288/1972 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 620/1977Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 620 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
Hilfeleistungen
§ 2.Paragraph 2,
Als Hilfeleistungen sind vorgesehen:
Ersatz des Verdienst- oder Unterhaltsentganges;
Heilfürsorge
Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955);Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (Paragraph 155, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,);
orthopädische Versorgung
Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln,
deren Wiederherstellung und Erneuerung,
notwendige Reise- und Transportkosten;
medizinische Rehabilitation
Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen,
ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, wenn diese Leistungen unmittelbar im Anschluß oder im Zusammenhang mit der unter lit. a angeführten Maßnahme erforderlich sind,ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, wenn diese Leistungen unmittelbar im Anschluß oder im Zusammenhang mit der unter Litera a, angeführten Maßnahme erforderlich sind,
notwendige Reise- und Transportkosten;
berufliche Rehabilitation
berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit,
Ausbildung für einen neuen Beruf,
Zuschüsse oder Darlehen (§ 198 Abs. 3 ASVG 1955);Zuschüsse oder Darlehen (Paragraph 198, Absatz 3, ASVG 1955);
soziale Rehabilitation
Zuschuß zu den Kosten für die Erlangung der Lenkerberechtigung, wenn auf Grund der Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist,
Übergangsgeld (§ 306 ASVG 1955);Übergangsgeld (Paragraph 306, ASVG 1955);
Pflegezulagen, Blindenzulagen;
Ersatz der Bestattungskosten.
Schlagworte
Verdienstentgang, Reisekosten
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2023
Dokumentnummer
NOR12096395
alte Dokumentnummer
N6197216576J