Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zollwache – Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 285/1973Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung, die Fachausbildung und die gehobene Fachausbildung sowie die Prüfungen, die der Beendigung einer dieser Ausbildungen folgen und in der Anlage zu Abschnitt IV des Gehaltsüberleitungsgesetzes für die Dienstzweige des Zollwachdienstes vorgesehen sind. Diese Verordnung regelt die Grundausbildung, die Fachausbildung und die gehobene Fachausbildung sowie die Prüfungen, die der Beendigung einer dieser Ausbildungen folgen und in der Anlage zu Abschnitt römisch vier des Gehaltsüberleitungsgesetzes für die Dienstzweige des Zollwachdienstes vorgesehen sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025
Dokumentnummer
NOR12096487
Alte Dokumentnummer
N61973105790