Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtung - Einrechnung von Nebenleistungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 346/1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 472/1982Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Text
§ 8. Sofern einer Schule kein eigenes Datenverarbeitungssystem zur Verfügung steht und der Datenverarbeitungsunterricht auf Mikrocomputern durchgeführt wird, ist für die Betreuung der Mikrocomputer je Schule zusätzlich zur Einrechnung nach § 7 eine weitere Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe II in die Lehrverpflichtung einzurechnen. § 6 ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Paragraph 8, Sofern einer Schule kein eigenes Datenverarbeitungssystem zur Verfügung steht und der Datenverarbeitungsunterricht auf Mikrocomputern durchgeführt wird, ist für die Betreuung der Mikrocomputer je Schule zusätzlich zur Einrechnung nach Paragraph 7, eine weitere Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Paragraph 6, ist in diesem Fall nicht anzuwenden.
Dokumentnummer
NOR12096580
Alte Dokumentnummer
N6197318780S