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§ 7

Fassungen
01.07.1974 bis 31.12.1985 — BGBl. Nr. 7/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 701.01.198631.12.2018 § → § BGBl. Nr. 205/1986 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018
§ 701.07.197431.12.1985 BGBl. Nr. 7/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nebengebühren für Bedienstete der Österreichischen Bundesforste

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1977,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.07.1974BGBl. Nr. 7/1977

Außerkrafttretensdatum

31.12.1985danach: BGBl. Nr. 205/1986

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956; 64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Zerwirkerpauschale

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Als Ersatz des mit dem Zerwirken des Schalenwildes und der sachgemäßen Behandlung der Decken verbundenen Mehraufwandes und als Vergütung der mit diesen Tätigkeiten erbrachten Mehrdienstleistungen gebührt dem Bediensteten, der das Zerwirken des Wildes und die sachgemäße Behandlung der Decken besorgt, das Zerwirkerpauschale.
  2. Absatz 2,Der auf die Aufwandsentschädigung entfallende Teil des Zerwirkerpauschales beträgt je Stück:

     a) für Rot-, Sika- und Schwarzwild ................ 28,-S

     b) für das übrige Schalenwild ..................... 14,-S

     (3) Der auf die Vergütung für Mehrdienstleistungen entfallende

Teil des Zerwirkerpauschales beträgt je Stück:

     a) für Rot-, Sika- und Schwarzwild ................ 0,28 vH

     b) für das übrige Schalenwild ..................... 0,14 vH

des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf der Beamten der Allgemeinen Verwaltung. Von diesem Teil des Zerwirkerpauschales stellen 33,3 vH des den Überstundenzuschlag dar.

  1. Absatz 4,Das Zerwirkerpauschale ist monatlich im nachhinein auszuzahlen.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025

Gesetzesnummer

10008420

Dokumentnummer

NOR12098049

Alte Dokumentnummer

N61977109790

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/7/P7/NOR12098049