Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 192Paragraph 192
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Wachebeamte
-----------
§ 192. (1) Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3, die die Voraussetzungen der Anlage 1 Z 12.1 lit. a und b erfüllen, sind zu Beamten der Grundstufe der Verwendungsgruppe W 2 zu ernennen.Paragraph 192, (1) Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3, die die Voraussetzungen der Anlage 1 Ziffer 12 Punkt eins, Litera a und b erfüllen, sind zu Beamten der Grundstufe der Verwendungsgruppe W 2 zu ernennen.
(2)Absatz 2,Für Wachebeamte, die am 1. Jänner 1978 der Dienststufe 1 der Verwendungsgruppe W 2 angehörten, gilt das Erfordernis der Anlage 1 Z 12.3 nur als erfüllt, wenn sie nach den bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Ausbildungsvorschriften eine mindestens sechsmonatige Fachausbildung oder im Falle einer kürzeren Fachausbildung eine zu deren Besuch vorgeschriebene Sonderausbildung (Verwendung) erfolgreich abgeschlossen haben.Für Wachebeamte, die am 1. Jänner 1978 der Dienststufe 1 der Verwendungsgruppe W 2 angehörten, gilt das Erfordernis der Anlage 1 Ziffer 12 Punkt 3, nur als erfüllt, wenn sie nach den bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Ausbildungsvorschriften eine mindestens sechsmonatige Fachausbildung oder im Falle einer kürzeren Fachausbildung eine zu deren Besuch vorgeschriebene Sonderausbildung (Verwendung) erfolgreich abgeschlossen haben.
(3)Absatz 3,Der Amtstitel "Bezirksinspektor" fällt für Beamte der Verwendungsgruppe W 2, die die Erfordernisse im Sinne des Abs. 2 nicht erfüllen, erst nach einer Dienstzeit in der Dienststufe 1 von zwei Jahren an.Der Amtstitel "Bezirksinspektor" fällt für Beamte der Verwendungsgruppe W 2, die die Erfordernisse im Sinne des Absatz 2, nicht erfüllen, erst nach einer Dienstzeit in der Dienststufe 1 von zwei Jahren an.
Schlagworte
Ernennungserfordernisse
Dokumentnummer
NOR12098978
alte Dokumentnummer
N61979113280