Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 519/1979Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Ersatz der Grundausbildung
§ 13.Paragraph 13,
Die Grundausbildung wird durch den erfolgreichen Abschluß einer der folgenden Ausbildungen oder Prüfungen ersetzt:
Grundausbildung für Wachebeamte,
Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 3,
für Bedienstete, die als Stenotypisten verwendet werden, die staatliche Stenotypieprüfung.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015
Dokumentnummer
NOR12099072
Alte Dokumentnummer
N61979114250