Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verwaltungsakademiegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 568/1979Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 568 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
II. HAUPTSTÜCKrömisch zwei. HAUPTSTÜCK
DURCHFÜHRUNG DER LEHRGÄNGE
1. Abschnitt
ALLGEMEINES
Zugänglichkeit
§ 13. (1) Die Lehrgänge der Verwaltungsakademie sind für Bundesbedienstete nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes frei und unentgeltlich zugänglich, sofern die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsakademie dies gestattet.Paragraph 13, (1) Die Lehrgänge der Verwaltungsakademie sind für Bundesbedienstete nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes frei und unentgeltlich zugänglich, sofern die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsakademie dies gestattet.
(2)Absatz 2,Führungskräftelehrgänge sind nach Maßgabe des vorhandenen Platzes auch Bediensteten der Länder und Gemeinden sowie In- und Ausländern zugänglich, die keine öffentlich Bediensteten sind. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch auf Personen zu beschränken, die den im § 34 aufgezählten Voraussetzungen entsprechen.Führungskräftelehrgänge sind nach Maßgabe des vorhandenen Platzes auch Bediensteten der Länder und Gemeinden sowie In- und Ausländern zugänglich, die keine öffentlich Bediensteten sind. Die Teilnahme an solchen Lehrgängen ist jedoch auf Personen zu beschränken, die den im Paragraph 34, aufgezählten Voraussetzungen entsprechen.
(3)Absatz 3,Die im Abs. 2 genannten Personen haben einen Beitrag in Höhe des mit ihrer Teilnahme tatsächlich verbundenen Aufwandes an die Verwaltungsakademie zu leisten.Die im Absatz 2, genannten Personen haben einen Beitrag in Höhe des mit ihrer Teilnahme tatsächlich verbundenen Aufwandes an die Verwaltungsakademie zu leisten.
Dokumentnummer
NOR12099100
Alte Dokumentnummer
N61979114560