Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
14.03.1980 bis 09.08.2002 — BGBl. Nr. 105/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 510.08.200229.12.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008
§ 514.03.198009.08.2002 BGBl. Nr. 105/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstiegskursverordnung - Zulassung und Unterrichtsplan

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1980,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

14.03.1980BGBl. Nr. 105/1980

Außerkrafttretensdatum

09.08.2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Lehrveranstaltungen

Paragraph 5, (1) Im Rahmen des Aufstiegskurses sind Unterrichts- und Übungsstunden in folgenden Gegenständen einzurichten:

                 Gegenstand                   Zahl der Wochenstunden

1. Semester

     Grundzüge des österreichischen Verfassungs-

        rechtes und der Verfassungslehre ..................... 3

     Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der

        Gegenwart ............................................ 1

     Grundzüge des österreichischen Verwaltungs-

        rechtes .............................................. 2

     Verwaltungsverfahren, Verfassungs- und

        Verwaltungsgerichtsbarkeit ........................... 2

     Übungen aus österreichischem Verfassungs-

        recht, Verwaltungsrecht und Verwaltungs-

        verfahrensrecht ...................................... 4

2. Semester

     Grundzüge des österreichischen Privat-,

        Handels- und Wertpapierrechtes (ein-

        schließlich Übungen) ................................. 4

     Grundzüge des österreichischen Strafrechtes ............. 1

     Grundzüge des österreichischen Arbeits- und

        Sozialrechtes (einschließlich Übungen) ............... 2

     Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechtes

        (einschließlich Übungen) ............................. 3

     Österreichisches Verwaltungsstrafrecht (ein-

        schließlich Übungen) ................................. 2

3. Semester

     Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, der Volks-

        wirtschafts- und Sozialpolitik (ein-

        schließlich Übungen) ................................. 3

                 Gegenstand                   Zahl der Wochenstunden

     Grundzüge der Finanzwissenschaft mit besonderer

        Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmungen ..... 1

     Grundzüge des österreichischen Finanzrechtes ein-

        schließlich Finanzverfassung und Finanzausgleichs-

        recht (einschließlich Übungen) ....................... 2

     Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre .................. 1

     Organisationslehre und Organisationsstruktur der

        Verwaltung (Die staatliche Verwaltung als

        Dienstleistungsbetrieb) .............................. 2

     Übungen zur Betriebswirtschaftslehre mit besonderer

        Berücksichtigung der Organisationslehre

        der Verwaltung ....................................... 1

     Grundzüge der Statistik (einschließlich Übungen) ........ 1

     Einführung in die Informatik in der Verwaltung

        (einschließlich Übungen) ............................. 1

  1. Absatz 2,In den Lehrstunden sind die Kandidaten in die Hauptbereiche und Methoden des Gegenstandes einzuführen. Auf den letzten Entwicklungsstand von Theorie und Praxis ist besonders Bedacht zu nehmen.
  2. Absatz 3,Die Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen des Aufstiegskurses zu dienen und die Kandidaten auf die Lösung konkreter Verwaltungsaufgaben vorzubereiten. Hiebei sind von den Kandidaten eigene Beiträge in mündlicher oder schriftlicher Form zu fordern.

Schlagworte

Ausbildungsgegenstände

Gesetzesnummer

10008485

Dokumentnummer

NOR12099513

Alte Dokumentnummer

N61980163660