Kurztitel
Aufstiegskursverordnung - Zulassung und Unterrichtsplan
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 105/1980 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 147/2008Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 147 aus 2008,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Lehrveranstaltungen
§ 5. (1) Im Rahmen des Aufstiegskurses sind Unterrichts- und Übungsstunden in folgenden Gegenständen einzurichten:Paragraph 5, (1) Im Rahmen des Aufstiegskurses sind Unterrichts- und Übungsstunden in folgenden Gegenständen einzurichten:
Gegenstand Zahl der Wochenstunden
1. Semester
Grundzüge des österreichischen Verfassungs-
rechtes und der Verfassungslehre ..................... 3
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der
Gegenwart ............................................ 1
Grundzüge des österreichischen Verwaltungs-
rechtes .............................................. 2
Verwaltungsverfahren, Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtsbarkeit ........................... 2
Übungen aus österreichischem Verfassungs-
recht, Verwaltungsrecht und Verwaltungs-
verfahrensrecht ...................................... 4
2. Semester
Grundzüge des österreichischen Privat-,
Handels- und Wertpapierrechtes (ein-
schließlich Übungen) ................................. 4
Grundzüge des österreichischen Strafrechtes ............. 1
Grundzüge des österreichischen Arbeits- und
Sozialrechtes (einschließlich Übungen) ............... 2
Grundzüge des Wirtschaftsverwaltungsrechtes
(einschließlich Übungen) ............................. 3
Österreichisches Verwaltungsstrafrecht (ein-
schließlich Übungen) ................................. 2
3. Semester
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, der Volks-
wirtschafts- und Sozialpolitik (ein-
schließlich Übungen) ................................. 3
Gegenstand Zahl der Wochenstunden
Grundzüge der Finanzwissenschaft mit besonderer
Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmungen ..... 1
Grundzüge des österreichischen Finanzrechtes ein-
schließlich Finanzverfassung und Finanzausgleichs-
recht (einschließlich Übungen) ....................... 2
Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre .................. 1
Organisationslehre und Organisationsstruktur der
Verwaltung (Die staatliche Verwaltung als
Dienstleistungsbetrieb) .............................. 2
Übungen zur Betriebswirtschaftslehre mit besonderer
Berücksichtigung der Organisationslehre
der Verwaltung ....................................... 1
Grundzüge der Statistik (einschließlich Übungen) ........ 1
Einführung in die Informatik in der Verwaltung
(einschließlich Übungen) ............................. 1
(2)Absatz 2,In den Lehrstunden sind die Kandidaten in die Hauptbereiche und Methoden des Gegenstandes einzuführen. Auf den letzten Entwicklungsstand von Theorie und Praxis ist besonders Bedacht zu nehmen.
(3)Absatz 3,Die Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen des Aufstiegskurses zu dienen und die Kandidaten auf die Lösung konkreter Verwaltungsaufgaben vorzubereiten. Hiebei sind von den Kandidaten eigene Beiträge in mündlicher oder schriftlicher Form zu fordern.