Rechtstracker.at

Anl. 3/4

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3/401.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 3/401.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3 /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch drei

Text

römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

(ausgenommen Religionspädagogik)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände gelten wie in Anlage römisch zwei mit der Maßgabe, daß die konzentrierte zweisemestrige Ausbildung auf die speziellen Vorkenntnisse und Erfahrungen der Studierenden sorgfältig abzustimmen ist.

In den Pflichtgegenständen „Politische Bildung'', „Volkswirtschaftslehre'' und „Betriebswirtschaftslehre'' ist den Seminaren jeweils der gesamte in Anlage römisch zwei bei den betreffenden Pflichtgegenständen angeführte Lehrstoff zugrundezulegen.

Im Pflichtgegenstand „Fachliche Bildung'' ist die für Studierende der Fachgruppe römisch eins zusätzlich vorgesehene Wochenstunde zur Vermittlung solcher Stoffkapitel zu verwenden, in denen im Hinblick auf die künftige Unterrichtstätigkeit der Studierenden eine erweiterte Ausbildung notwendig ist. Die Entscheidung hierüber ist auf Grund der jeweils aktuellen fachlichen Erfordernisse sowie entsprechend den Vorkenntnissen der Studierenden in den betreffenden Stoffgebieten zu treffen.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101174

Alte Dokumentnummer

N6198420334S