Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 363/1987Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9/2Anlage 9 /, 2
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Anlage IXAnlage römisch neun
Text
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Lehramtsausbildung für Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den Unterricht in Stenotypie, Phonotypie und Textverarbeitung befähigt.
Dokumentnummer
NOR12101334
Alte Dokumentnummer
N6198420498S