Rechtstracker.at

Anl. 9/18

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 9/1801.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 9/1801.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9 /, 18

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch neun

Text

STENOTYPIE, PHONOTYPIE UND

TEXTVERARBEITUNG

(einschließlich besonderer Sprechtechnik für Stenotypie und

Phonotypie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, eigene sowie fremde Stenogramme und Phonogramme zu übertragen.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Einsatz, Arbeitsweise und Organisation der Textverarbeitung.

Befähigung zur Anfertigung von Schriftstücken mit Hilfe von Textbausteinen.

Befähigung zur Beherrschung der besonderen Sprechtechnik für Stenotypie und Phonotypie unter Berücksichtigung der entsprechenden

ÖNORMEN.

Lehrstoff:

Übertragen von mustergültig gekürzten stenographischen Vorlagen und vorbildlichen Phonogrammen.

Übertragen von eigenen und fremden Stenogrammen.

Formrichtiges Gestalten von Schriftstücken aller Art nach

Phonogramm und Stenogramm.

Arbeiten an Textverarbeitungsgeräten.

Anfertigen von Schriftstücken mit Hilfe von Textbausteinen.

Diktierübungen für Kurzschrift, Maschinschreiben, Stenotypie und Phonotypie.

Diktate mit gleichbleibender und wechselnder Geschwindigkeit. Besprechung von Tonträgern.

Didaktische Grundsätze:

Bei den Übungen ist insbesondere auch der für die Phonotypie typische Arbeitsrhythmus zu erarbeiten.

Als Themen sind Texte aus der Praxis zu verwenden.

Auf die Brauchbarkeit aller Schriftstücke im Hinblick auf die Praxis ist besonderer Wert zu legen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere auch zu den Pflichtgegenständen „Einführung in die Datenverarbeitung'' und „Bürotechnik und Büroorganisation'' sind herzustellen.

Die Arbeiten in der Textbearbeitung und Textverarbeitung sind praxisgemäß durchzuführen.

Bei der Diktantenschulung sind die „Richtlinien für Phonotypie'' zu verwenden.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101350

Alte Dokumentnummer

N6198420514S