Rechtstracker.at

Anl. 10/14

Fassungen
01.09.1987 bis 31.08.1990 — BGBl. Nr. 363/1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10/1401.09.199031.08.1993 § → § BGBl. Nr. 708/1990 · aufgehoben
Anl. 10/1401.09.198731.08.1990 BGBl. Nr. 363/1987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 363 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 /, 14

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 363/1987

Außerkrafttretensdatum

31.08.1990danach: BGBl. Nr. 708/1990

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zehn

Text

  1. Litera k
    Phonotypie (an Haushaltungsschulen)
Stenotypie und Textverarbeitung (an Hauswirtschaftsschulen)

---------------------------------------------------------------------

                                     Gesamtzahl der

                                   Unterrichtsstunden

                     Art der     ohne Fern-   mit Fern-    Lehrver-

                   Unterrichts-  unterricht  unterricht  pflichtungs-

                  veranstaltung                             gruppe

---------------------------------------------------------------------

Fachwissenschaft        S          160         110           II

Schulpraktische

Übungen........        Ü           30          20           III

Fachdidaktik....        S           50          30           II

                                   ---------------

                                   240         160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ihre Fertigkeiten aus Kurzschrift und aus Maschinschreiben steigern.

Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 in den Teilen „Verkehrsschrift'' und „Eilschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Redeschrift'' gewinnen.

Sie sollen die für das Maschinschreiben und die Textverarbeitung geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit zeitgemäßen Büromaschinen und Bürogeräten vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.

Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.

Sie sollen den Unterricht in den Unterrichtsgegenständen „Phonotypie'' bzw. „Stenotypie und Phonotypie'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Kurzschrift: Erarbeitung der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968) in den Teilen „Verkehrsschrift'' und „Eilschrift'' unter Bedachtnahme auf eine vorbildliche Tafelschrift.

Überblick über den Teil „Redeschrift'' unter Berücksichtigung besonderer Fachkürzungen.

Aufnahme von Diktaten bis zu einer Geschwindigkeit von 140 Silben

pro Minute (bis zu 5 Minuten Dauer).

Überblick über die Geschichte der Kurzschrift.

Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2400 Reinanschlägen bei 10 Minuten-Abschriften und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3 Minuten-Diktaten.

Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.

Wesentliche Elemente der Maschinenkunde; Überblick über die Entwicklung der Schreibmaschine.

Stenotypie und Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach kurzschriftlicher Vorlage sowie nach Tonträgern.

Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.

Textverarbeitung: Aufgaben der Textverarbeitung und Textbearbeitung auf modernen Bürogeräten (Computern).

Bürotechnik und Büroorganisation: Handhabung moderner Büromaschinen und Bürogeräte unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz.

Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik. Besprechung von Fachliteratur.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges notwendigen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden.

Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind jedoch in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.

Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.

Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.

Anmerkung

Zur Art der Unterrichtsveranstaltung: Ü ... Übung
S ... Seminar

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12101385

Alte Dokumentnummer

N6198420549S