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Anl. 1a Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Fassungen
ab 01.09.1987
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1a01.09.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 106/2009 · 2 Dokumente · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 170/2011
Anl. 1a01.09.201031.08.2011 § → § BGBl. II Nr. 205/2007 · 4 Dokumente
Anl. 1a05.05.200931.08.2010 § → § · 16 Dokumente
Anl. 1a01.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 198/2006 · 17 Dokumente
Anl. 1a13.07.200431.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2004 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.200312.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 283/2003 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199631.08.2003 § → § BGBl. Nr. 281/1996 · 20 Dokumente
Anl. 1a01.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 664/1995 · 20 Dokumente
Anl. 1a16.10.199331.08.1995 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199315.10.1993 § → § BGBl. Nr. 702/1993 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.199231.08.1993 § → § · 17 Dokumente
Anl. 1a01.09.199031.08.1992 § → § BGBl. Nr. 762/1990 · 18 Dokumente
Anl. 1a01.09.198931.08.1990 § → § BGBl. Nr. 452/1989 · 9 Dokumente
Anl. 1a01.09.198731.08.1989 BGBl. Nr. 631/1987 · 6 Dokumente

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1987,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins a

Inkrafttretensdatum

01.09.1987BGBl. Nr. 631/1987

Außerkrafttretensdatum

15.10.1993danach: BGBl. Nr. 702/1993

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                       Anlage 1A.2.3

                                                       -------------

                 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE

          AUSBILDUNGSZWEIG LEDER- UND NATURSTOFFTECHNOLOGIE

                           I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

         Pflichtgegenstände                  Klasse     Summe  Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

  1 Religion .........................   2   2   2   2    8     (III)

  2 Deutsch ..........................   3   2   2   2    9      (I)

  3 Lebende Fremdsprache (Englisch) ..   2   2   1   -    5      (I)

  4 Geschichte .......................   -   -   2   -    2     (III)

  5 Geographie und Wirtschaftskunde ..   2   -   -   -    2     (III)

  6 Wirtschaftliche Bildung,

    Rechtskunde und

    Staatsbürgerkunde ................   -   -   2   2    4      III

  7 Leibesübungen ....................   2   2   2   2    8     (IVa)

  8 Mathematik und angewandte

    Mathematik .......................   4   3   -   -    7      (I)

  9 Elektronische Datenverarbeitung

    und angewandte elektronische

    Datenverarbeitung ................   -   2   -   -    2       I

10 Physik und angewandte Physik .....   4   2   -   -    6      (II)

11 Mikrobiologie *1) ................   -   2   -   -    2       I

12 Stöchiometrie ....................   2   -   -   -    2       I

13 Allgemeine und anorganische

    Chemie ...........................   5   2   -   -    7       I

14 Analytische Chemie ...............   2   2   2   -    6      (I)

15 Analytisches Laboratorium ........  10   5   5   5   25       I

16 Organische Chemie ................   -   2   3   -    5      (I)

17 Fachtechnologie *2) ..............   -   2   2   6   10       I

18 Gerbereichemie ...................   -   -   -   2    2      (I)

19 Chemische Verfahrenstechnik ......   -   -   2   2    4       I

20 Werkstättenlaboratorium ..........   -   5   -   -    5      III

21 Werkstätte .......................   -   3  13  15   31      (Va)

---------------------------------------------------------------------

                 Gesamtstundenzahl ...  38  38  38  38  152

22 Pflichtpraktikum .................  mindestens je vier Wochen

                                        vor Eintritt in die letzte

                                        Klasse.

---------------------------------------------------------------------

                                         Wochenstunden

           Freigegenstände                   Klasse     Summe  Lvpfl.

                                         1   2   3   4         Gruppe

---------------------------------------------------------------------

Stenotypie ...........................   2   2   -   -    4      (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......   -   -   -   2    2      (I)

Technisches Zeichnen und Darstellende

Geometrie ............................   2   -   -   -    2      II

Betriebswirtschaft ...................   -   -   -   2    2      II

Angewandte elektronische

Datenverarbeitung ....................   -   -   2   -    2       I

Aktuelle Fachgebiete ( ) .............   -   -   2   2    4     I bis

                                                                  VI

---------------------------------------------------------------------

       Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Leibesübungen ............... (bis zu)   2   2   2   2    8     (IVa)

---------------------------------------------------------------------

          Förderunterricht

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ..............................  *3) *3) *3) *3)          (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ......  *3) *3) *3)  -           (I)

Mathematik und angewandte Mathematik .  *3) *3)  -   -           (I)

--------------------------------------------------------------------

*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Umwelttechnik.

*3) Bei Bedarf in jener Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

römisch drei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4. GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 6
    WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage 1A.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 9
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

  1. Ziffer 10
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (4 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Wellenoptik:

Interferenz, Beugung. Polarisation. Absorption.

Elektrizität:

Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.

Elektronenleiter, Halbleiter.

Magnetismus:

Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.

Magnetische Eigenschaften der Stoffe.

Wechselstrom:

Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.

11. MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Zelle:

Bau und Funktion der Zellorganellen.

Gewebe:

Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und

tierischen Gewebes. Stoffwechsel.

Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen. Morphologie. Präparationstechnik. Sterilisations- und Entkeimungsverfahren. Keimzahlbestimmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde.

12. STÖCHIOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Ergebnisse aus quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.

Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.

Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.

Drei Schularbeiten sind zulässig.

  1. Ziffer 13
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Anorganische Chemie:

Elemente (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).

Allgemeine Chemie:

Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

14. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Physikalische Identifizierungsmethoden:

Charakterisierung organischer Verbindungen.

Spektroskopische Verfahren:

Spektralphotometrie, Infrarot-Spektroskopie.

Trennmethoden:

Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen.

Elektrophorese. Gaschromatographie.

Spezielle Analyseverfahren:

Enzymatische Bestimmungsverfahren, Polarimetrie, Gasanalytik.

Trennung organischer Gemische.

Trennmethoden:

Flüssig-, Gelpermeations-, Bioaffinitäts-,

Ionenaustauscherchromatographie.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 15
    ANALYTISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.2.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse (10 Wochenstunden):
    Siehe Anlage 1A.2.1.

  1. Ziffer 2
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Quantitative Analyse:

Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.

Trennverfahren:

Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.

  1. Ziffer 3
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Identifizierungsmethoden:

Physikalische Kenngrößen. Polarimetrie.

Instrumentelle Analyse:

Elektrogravimetrie, Potentiometrie, Konduktometrie, Kolorimetrie.

Photometrie.

Chromatographische Trennverfahren:

Papier-, Dünnschicht- und Säulenchromatographie.

Gaschromatographie.

  1. Ziffer 4
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Präparative Arbeiten:

Herstellen einfacher organischer Präparate. Aufarbeitung von

Naturstoffen.

Physikalische und chemische Analysen:

Gerbmittel, Gerbextrakte, Gerbstoffe, Hilfsmittel.

Gerbereiabwässer, Gerbereinebenprodukte. Naturstoffe (Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate).

Eignungs- und Güteprüfung:

Leder- und Pelzsorten, Lederaustauschstoffe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt es sich, vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von dem in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren auszugehen. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analyseergebnissen.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stöchiometrie“, „Analytische Chemie“, „Technologie des Leders“, „Technologie der Naturstoffe“ und „Werkstätte“.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

16. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen kennen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Chemie des Kohlenstoffs:

Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.

Acyclische Verbindungen:

Gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Petrochemie:

Erdgas und Erdöl.

Aromate:

Benzol und seine Homologen. Heterocyclen.

Naturstoffe:

Eiweiß, Öle und Fette. Kohlenhydrate.

Polymere:

Plaste, Elaste, Harze. Fasern.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.2.1.

17. FACHTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gewinnung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der für die Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten regenerierbaren Rohstoffe, die Eigenschaften und die Anwendung ihrer Verarbeitungsprodukte sowie einschlägige Entsorgungsverfahren und Vermeidungstechnologien kennen.

Der Schüler soll Rohwaren, ihre Eigenschaften, ihre Einarbeitung und Veredlung sowie die Eigenschaften, Verwendung und Untersuchung von Zwischen-, Fertig- und Nebenprodukten und der einschlägigen Hilfsmittel kennen.

Der Schüler soll einschlägige instrumentelle Untersuchungsmethoden kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Rohware:

Häute, Felle, Edelpelze. Konservierung, Schäden.

Gerbstoffe:

Definition, Eigenschaften, Herstellung, analytische Kennzeichnung.

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Naßwerkstätte:

Weiche, Haarlockung und Hautaufschluß, Entkälkung, Beize, Entfettung. Mechanische Arbeiten. Analytische Kennzeichnung der Hilfsmittel.

Gerbung und Nachgerbung:

Mineral-, Vegetabil-, Aldehyd-, Hard- und Fettgerbung, Gerbung mit

synthetischen Gerbstoffen. Kombinierte Gerbverfahren. Vor- und Nachgerbung.

Färben und Fetten:

Farbstoffe, Lederfettungsmittel. Chemische und mechanische

Verfahren der Naßzurichtung.

Lederarten:

Verwendung, Lederfehler; Lederaustauschstoffe. Normgerechte

Lederuntersuchung.

  1. Ziffer 4
    Klasse (6 Wochenstunden):
    Begriffe:

Beurteilungsmaßstäbe, Optimierungsverfahren,

Beschreibungsrichtlinien.

Wasserwirtschaft:

Wasseraufbereitung, Abwasserentsorgung, Wasserkreisläufe.

Energieversorgung:

Energiequellen, Energiekreisläufe, Abwärmenutzung.

Zucker, Stärke, Zellulose:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Untersuchungsmethoden.

Zellstoff, Papier:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Untersuchungsmethoden.

Fasern, Folien:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Natürlich vorkommende Harze, Wachse und Lackrohstoffe:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Fette und Öle:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Untersuchungsmethoden.

Kautschuk:

Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.

Biomasse:

Anfall, Energieträger.

Lederzurichtung und Rauhwarenveredlung:

Zurichtmittel für Leder und Veredlungsmittel für Pelze. Methoden

der Lederzurichtung und Pelzveredlung.

Umwelttechnik:

Emissionen, Entsorgungsmöglichkeiten und Vermeidungstechnologien.

Sonderabfall.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für Gewerbe und Industrie nach dem Stand der Technik sowie der Beitrag zum Verständnis von Ökonomie und Ökologie. Daher kommt der Beachtung fachbezogener Normen und einschlägiger Sicherheitsvorschriften besondere Bedeutung zu.

Die praxisbezogene Denkweise wird durch Absprache mit den Lehrern der Werkstätte und des Werkstättenlaboratoriums gefördert. Exkursionen und Lehrausgänge vertiefen ebenfalls den Praxisbezug.

18. GERBEREICHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Vorgänge bei der Lederherstellung und bei der Hilfsstoffsynthese sowie das Prinzip der Proteinbiosynthese kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Eiweißchemie:

Kollagen, Elastin, Keratin. Enzyme, Biokatalyse. Eiweißsynthese.

Gerbstoffchemie:

Natürliche, mineralische und synthetische Gerbstoffe.

Gerbereihilfsstoffe:

Chemische und physikalische Wechselwirkungen zwischen der Haut und Gerb-, Farb-, Fett-, Zuricht- und Hilfsstoffen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stande der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

  1. Ziffer 19
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes häufigsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Maschinen- und Apparatebau:

Bauelemente, Rohrleitungstechnik, Armaturen. Fließbilder.

Mechanische Operationen:

Fördern von Flüssigkeiten und Gasen. Zerkleinerungstechnik. Trennen disperser Systeme. Stoffvereinigung.

  1. Ziffer 4
    Klasse (2 Wochenstunden):
    Energietechnik:

Wärmetransport und Wärmeaustausch; Heizen und Kühlen,

Wärmeaustauscher.

Thermische Verfahrenstechnik:

Trocknung; Trennverfahren an Grenzflächen.

Meß- und Regelungstechnik:

Meßtechnik (Aufnehmer, Meßumformer und -umsetzer, Ausgeber). Regelungstechnik (Regeleinrichtungen, Regelkreise, Regler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. Ziffer 20
    WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Praxis des Fachgebietes relevanten technisch-analytischen, chemisch-technologischen und präparativen Aufgaben lösen und protokollieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (5 Wochenstunden):
    Analytik:

Herstellen von technischen Lösungen und Emulsionen; analytische Kennzeichnung von Lösungen (Alkalität, Acidität, Konzentration, Viskosität). Bestimmung der Dichte von Flüssigkeiten und Festkörpern. Fällung von Aminosäuren, Eiweißstoffen und Gerbstoffen im Hinblick auf die Abwasserbehandlung. Bestimmung der Absetzgeschwindigkeit. Kennzeichnung des Quellungsverhaltens und Bestimmung der Schrumpfungstemperatur von Eiweißstoffen, Leder und Pelzen und von deren Halbfertigprodukten. Bestimmung des Festkörpergehaltes und des Filmverhaltens von Bindern. Einfache physikalische Lederprüfmethoden.

Technologie:

Herstellen von Leder und Pelzen im Laboratoriumsmaßstab. Kennzeichnung des Gerbverhaltens gerbender Mineralsalze sowie pflanzlicher und synthetischer Gerbstoffe. Einsatz von Farbstoffen und Fettungsmitteln. Herstellen von Farbendreiecken; Farbabmusterungen.

Präparative Arbeiten:

Herstellen von Bindern, Farbstoffen und Fettungsmitteln. Gewinnung

vegetabiler Gerbmittel aus Pflanzenteilen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis des Fachgebietes.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

21. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Rohwaren, der Hilfsmittel und der Fertigprodukte kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten gewandt ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren und protokollieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse (3 Wochenstunden):
    Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Ablauf der Leder- und Pelzherstellung. Berechnen von Rezepturen. Haut-, Leder-, Pelzbearbeitung (Entfleischen, Spalten, Abwelken, Ausrecken, Falzen). Wasserwerkstattarbeiten, einfache Gerbungen, Färbe- und Fettungsversuche.

  1. Ziffer 3
    Klasse (13 Wochenstunden):
    Rohhautlager:

Beurteilen von Rohwaren, Bestimmung der Vorbehandlung.

Konservierung.

Wasserwerkstätte:

Weichen, Strecken, Hautaufschluß- und Enthaarungsverfahren, Entfleischen, Spalten, Entkälken, Beizen, Entfetten.

Gerberei:

Gerbverfahren mit mineralischen, vegetabilen und synthetischen Gerbstoffen, Aldehyden und Tranen sowie Kombinationsmethoden zur Herstellung von Maß- und Gewichtsledern.

Lederzurichtung:

Abwelken, Falzen, Neutralisieren, Nachgerben, Färben, Fetten,

Ausrecken, Trocknen, Schleifen, Millen, Spannen. Zurichten.

Qualitätskontrolle.

Pelzwerkstätte:

Vorbereitung der Felle in der Naßwerkstätte, Zurichtung mit Mineralsalzen, Aldehyden und synthetischen Gerbstoffen. Fettung. Trocknung, mechanische Bearbeitung. Pelzveredlungsmethoden.

  1. Ziffer 4
    Klasse (15 Wochenstunden):
    Rohhautlager:

Konservierung von Reptilhäuten und anderen seltenen Hautarten. Lagerung von Wilddecken. Behandlung von Edelpelzen.

Gerberei:

Vor-, Nach- und Kombinationsgerbung. Versuchsgerbungen.

Prozeßkontrolle.

Lederzurichtung:

Mechanische Naßzurichtarbeiten. Versuchsfärbungen und -fettungen. Erstellen von Zurichtrezepturen. Grundieren, Deckfärben, Appretieren. Farbtoneinstellung. Stollen, Schleifen, Bimsen, Entstauben, Glanzstoßen, Bügeln, Narbenprägen, Polieren.

Pelzwerkstätte:

Erkennen der Rohhautfehler. Entfleischen, Bakeln, Dünnschneiden. Beizen. Versuchsgerbungen und -fettungen. Falzen, Stollen, Rauhen, Scheren, Entgrannen, Bügeln. Färbungen, Siebdruck. Zurichtung von Edelpelzen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Prinzipien der Prozeßabläufe und den Grundzügen der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Roh- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände und Laboratorien von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt.

Unter Berücksichtigung der Verderblichkeit der Ausgangs- und Zwischenprodukte erscheint Blockunterricht zweckmäßig.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

22. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

10008594

Dokumentnummer

NOR12102232

Alte Dokumentnummer

N6198613732A