Rechtstracker.at

Anl. 2/03

Fassungen
07.04.1989 bis 31.08.1993 — BGBl. Nr. 151/1989
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/0307.04.198931.08.1993 § → § BGBl. Nr. 151/1989 · aufgehoben
Anl. 2/0301.08.198406.04.1989 BGBl. Nr. 307/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Berufspädagogische Akademien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1989,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 3

Inkrafttretensdatum

07.04.1989BGBl. Nr. 151/1989

Außerkrafttretensdatum

31.08.1993

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Anlage römisch zwei

Text

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

LEHRPLÄNE FÜR RELIGIONSPÄDAGOGIK

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

KATHOLISCHE RELIGIONSPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Religionspädagogik soll folgende Aspekte aufzeigen:

  • Strichaufzählung
    Der Mensch ist Person, zu dessen Wesen Religion bzw. die Frage und Suche nach dem Religiösen gehört.
  • Strichaufzählung
    Er ist ein erziehungsfähiges und der Erziehung bedürftiges Wesen, das Anrecht auf Entfaltung aller seiner Anlagen hat.
  • Strichaufzählung
    Das Religiöse ist ein unabweisbarer Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung.

Religionspädagogik soll dem Studierenden die Möglichkeit geben, sich entsprechend seiner persönlichen und beruflichen Situation neuerdings mit der christlichen Botschaft auseinanderzusetzen. Er soll erkennen können, welche Verantwortung dem christlichen Lehrer und Erzieher im Gesamtauftrag der Pädagogik zukommt.

Religionspädagogik soll dem Studierenden den unersetzbaren Wert religiöser Bildung und Erziehung im Sinne des Richtzieles der österreichischen Schule bewußt machen. Jenen Studierenden, die Interesse an der Erlangung eines Lehramtes für die außerordentliche Erteilung des katholischen Religionsunterrichts bekunden, sollen grundlegende Voraussetzungen dafür vermittelt werden (allenfalls zusätzlich zu den Vorlesungen und Seminaren im Rahmen der Aktuellen Fachgebiete).

Lehrstoff:

A. Anthropologischer Ansatz der Religionspädagogik

  • Strichaufzählung
    Der Mensch im Spannungsfeld verschiedener Zeitströmungen.
  • Strichaufzählung
    Religion als Urphänomen und ihre Bedeutung für Individuum und Gesellschaft.
  • Strichaufzählung
    Religion und Glaube als Wertorientierung und Hilfe zu sinnerfülltem Leben.
  • Strichaufzählung
    Menschliches Schaffen und personale Würde.

B. Theologische Fundierung

  • Strichaufzählung
    Gottes- und Menschenbild in Bibel und Tradition.
  • Strichaufzählung
    Jesus, der Christus.
  • Strichaufzählung
    Kirche als Ort religiöser Erfahrung und Sozialisation.
  • Strichaufzählung
    Spiritualität menschlicher Existenz.

C. Pastorale Konsequenzen

  • Strichaufzählung
    Verantwortung des Christen:
    im persönlichen Bereich,
    in Familie, Beruf und Gesellschaft,
    als Mitgestalter der Schöpfung,
    im Rahmen mit Wirtschaft, Technik und Kultur.
  • Strichaufzählung
    Zeitgemäße Formen der Glaubensvermittlung.

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend der Dauer des Studiums (zwei, vier, sechs Semester) und der Verschiedenartigkeit der Studiengänge ist der Lehrstoff auszuwählen bzw. auf die einzelnen Studienjahre zu verteilen (Konzentration oder Ausweitung des Lehrstoffes).

Als didaktische Grundprinzipien sollen vor allem das Prinzip der Korrelation, das Prinzip des Dialogischen und des Exemplarischen beachtet werden. Auf Berufs- und Schulpraxisnähe ist Bedacht zu nehmen.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit den anderen Humanwissenschaften zu, nicht zuletzt im Hinblick auf die fachübergreifende Fragestellung bei der mündlichen Lehramtsprüfung.

Gesetzesnummer

10008563

Dokumentnummer

NOR12104260

Alte Dokumentnummer

N6198911890A