Rechtstracker.at

§ 44e LDG 1984

Fassungen
01.07.1991 bis 30.06.1997 — BGBl. Nr. 277/1991
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 44e01.07.199731.08.2001 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 47/2001
§ 44e01.07.199130.06.1997 § → § BGBl. Nr. 277/1991
§ 44e01.01.198530.06.1991 BGBl. Nr. 550/1984

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 302 aus 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1991,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44 e

Inkrafttretensdatum

01.07.1991BGBl. Nr. 277/1991

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997

Abkürzung

LDG 1984

Index

64/03 Landeslehrer

Text

Paragraph 44 e, (1) Die Dienstbehörde kann auf Antrag des Landeslehrers die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Lehrverpflichtung nach den Paragraphen 44 a, oder 44b verfügen, wenn

  1. Ziffer eins
    der Grund für die Herabsetzung weggefallen ist,
  2. Ziffer 2
    das Ausschöpfen der ursprünglich verfügten Dauer der Herabsetzung für den Landeslehrer eine Härte bedeuten würde und
  3. Ziffer 3
    keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
  1. Absatz 2,Die Dienstbehörde hat auf Antrag des Landeslehrers die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Lehrverpflichtung nach den Paragraphen 44 a, oder 44b zu verfügen, wenn der Landeslehrer eine Teilzeitbeschäftigung nach Paragraph 15 c, MSchG oder nach Paragraph 8, EKUG in Anspruch nimmt.
  2. Absatz 3,Zeiten, um die sich dadurch ein ursprünglich vorgesehener Zeitraum der Herabsetzung der Lehrverpflichtung nach Paragraph 44 a, oder nach Paragraph 44 b, Absatz 5, verkürzt, bleiben für eine neuerliche Herabsetzung der Lehrverpflichtung gewahrt. Bruchteile eines Jahres können bei einer neuerlichen Herabsetzung der Lehrverpflichtung nur ungeteilt in Anspruch genommen werden.
  3. Absatz 4,Eine Anwendung des Absatz eins, ist in den letzten vier Monaten des Schuljahres ausgeschlossen.

Schlagworte

Teilbeschäftigung

Gesetzesnummer

10008549

Dokumentnummer

NOR12105492

Alte Dokumentnummer

N6199115625J