Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vertragsbedienstetengesetz 1948
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 86/1948 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 277/1991Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 65Paragraph 65
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
ABSCHNITT VIIABSCHNITT römisch sieben
Übergangs- und Schlußbestimmungen
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§ 65. Dieses Bundesgesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Die auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassenden Verordnungen können schon von dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tage an erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft. Paragraph 65, Dieses Bundesgesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Die auf Grund dieses Bundesgesetzes zu erlassenden Verordnungen können schon von dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tage an erlassen werden; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.
Anmerkung
Von 1. 1. 1999 bis 8. 1. 1999 gelten zwei inhaltlich verschiedene
Fassungen des § 65. Bedingt durch Umbenennungen wurde dem § 65 ein
neuer Inhalt mit 1. 1. 1999 gegeben. Die §§ 99 und 100, die neu das
Inkrafttreten regeln, treten mit 9. 1. 1999 in Kraft.
Dokumentnummer
NOR12105576
alte Dokumentnummer
N6199115747J