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§ 63 VBG

Fassungen
01.01.1991 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 314/1992
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 63 heute30.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 147/2008
§ 6301.01.200829.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 96/2007
§ 6301.01.199531.12.2007 § → § BGBl. Nr. 550/1994
§ 6301.01.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 314/1992
§ 6301.04.199031.12.1990 § → § BGBl. Nr. 180/1990
§ 6301.10.198831.03.1990 BGBl. Nr. 148/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1992,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63

Inkrafttretensdatum

01.01.1991BGBl. Nr. 314/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994danach: BGBl. Nr. 550/1994

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Vergütung für Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes

Paragraph 63, (1) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas K gebührt eine Vergütung. Der Anspruch auf diese Vergütung richtet sich mit der Maßgabe nach Paragraph 84 c, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956, daß an die Stelle der Gehaltsstufen Entlohnungsstufen treten.

  1. Absatz 2,Der Anspruch auf die Vergütung nach Absatz eins, wird durch einen Urlaub, während dessen der Vertragsbedienstete den Anspruch auf Monatsentgelt behält, oder eine Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalles nicht berührt. Ist der Vertragsbedienstete aus einem anderen Grund länger als einen Monat vom Dienst abwesend, so ruht die Vergütung von dem auf den Ablauf dieser Frist folgenden Monatsersten bis zum Letzten des Monates, in dem der Vertragsbedienstete den Dienst wieder antritt. Anspruch auf die Vergütung nach Absatz eins, kann jedoch immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf Monatsentgelt besteht.
  2. Absatz 3,Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil der Vergütung nach Absatz eins,

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR12106076

alte Dokumentnummer

N6199211302Y