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§ 63 VBG

Fassungen
01.01.1995 bis 31.12.2007 — BGBl. Nr. 550/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 63 heute30.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 147/2008
§ 6301.01.200829.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 96/2007
§ 6301.01.199531.12.2007 § → § BGBl. Nr. 550/1994
§ 6301.01.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 314/1992
§ 6301.04.199031.12.1990 § → § BGBl. Nr. 180/1990
§ 6301.10.198831.03.1990 BGBl. Nr. 148/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 63

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 550/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007danach: BGBl. I Nr. 96/2007

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Vergütung für Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes

Paragraph 63, (1) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas K gebührt eine Vergütung. Der Anspruch auf diese Vergütung richtet sich mit der Maßgabe nach Paragraph 112, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956, daß an die Stelle der Gehaltsstufen Entlohnungsstufen treten.

  1. Absatz 2,Der Anspruch auf die Vergütung nach Absatz eins, wird durch einen Urlaub, während dessen der Vertragsbedienstete den Anspruch auf Monatsentgelt behält, oder eine Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalles nicht berührt. Ist der Vertragsbedienstete aus einem anderen Grund länger als einen Monat vom Dienst abwesend, so ruht die Vergütung von dem auf den Ablauf dieser Frist folgenden Monatsersten bis zum Letzten des Monates, in dem der Vertragsbedienstete den Dienst wieder antritt. Anspruch auf die Vergütung nach Absatz eins, kann jedoch immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf Monatsentgelt besteht.
  2. Absatz 3,Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil der Vergütung nach Absatz eins,

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR12109161

alte Dokumentnummer

N6199439556J