Rechtstracker.at

§ 57 ASchG

Fassungen
01.07.1995 bis 31.12.1996 — BGBl. Nr. 450/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 57 heute01.01.2020 § → § BGBl. I Nr. 100/2018
§ 5701.01.201331.12.2019 § → § BGBl. I Nr. 118/2012
§ 5701.01.199731.12.2012 § → § BGBl. I Nr. 9/1997
§ 5701.07.199531.12.1996 BGBl. Nr. 450/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 57

Inkrafttretensdatum

01.07.1995BGBl. Nr. 450/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996danach: BGBl. I Nr. 9/1997

Abkürzung

ASchG

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Kosten der Untersuchungen

Paragraph 57,

  1. Absatz eins,Die Kosten von Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu tragen.
  2. Absatz 2,Die Kosten von sonstigen besonderen Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, soweit sie nicht auf Kosten eines Versicherungsträgers erfolgen.
  3. Absatz 3,Wenn Eignungs- und Folgeuntersuchungen oder sonstige besondere Untersuchungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, durchgeführt werden, hat der Arbeitgeber gegenüber dem zuständigen Träger der Unfallversicherung Anspruch auf Ersatz der Kosten. Dies gilt auch für Eignungsuntersuchungen, die unmittelbar vor Aufnahme einer Tätigkeit durchgeführt werden, die die Unfallversicherungspflicht auslöst. Der Kostenersatz wird höchstens nach den bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter jeweils geltenden Honorarsätzen geleistet.
  4. Absatz 4,Der zuständige Träger der Unfallversicherung ist berechtigt, mit ermächtigten Ärzten die direkte Verrechnung der Kosten von Untersuchungen nach Absatz 3, zu vereinbaren.
  5. Absatz 5,Absatz eins, 3 und 4 gilt auch für wiederkehrende Untersuchungen der Hörfähigkeit.

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2012

Gesetzesnummer

10008910

Dokumentnummer

NOR12108954

alte Dokumentnummer

N6199438157J