Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 412/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 665/1995Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Text
§ 1. Für die nachstehend genannten Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: Paragraph eins, Für die nachstehend genannten Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungszweig: Hochbau (Anlagen 1 und 1.1.1)
Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Ausbildungszweig: Tiefbau (Anlagen 1 und 1.1.2)
Höhere Lehranstalt für Möbelbau und Innenausbau (Anlagen 1 und 1.1.4)
Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft - Ausbildungszweig:
Sägetechnik (Anlagen 1 und 1.1.6)
Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft - Ausbildungszweig:
Holztechnologie (Anlagen 1 und 1.1.7)
Höhere Lehranstalt für Chemie (Anlagen 1 und 1.2.1)
Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik (Anlagen 1 und 1.2.2)
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Ausbildungszweig:
Energietechnik und Leistungselektronik (Anlagen 1 und 1.3.1)
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik - Ausbildungszweig:
Steuerungs- und Regelungstechnik (Anlagen 1 und 1.3.1.1)
Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig:
Nachrichtentechnik (Anlage 1 und 1.3.2)
Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig:
Technische Informatik (Anlagen 1 und 1.3.2.1)
Höhere Lehranstalt für Elektronik - Ausbildungszweig:
Biomedizinische Technik (Anlagen 1 und 1.3.2.2)
Höhere Lehranstalt für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Anlagen 1 und 1.3.3)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
allgemeiner Maschinenbau (Anlagen 1 und 1.4.1)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Flugtechnik (Anlagen 1 und 1.4.2)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Gießereitechnik (Anlagen 1 und 1.4.3)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Hüttentechnik (Anlagen 1 und 1.4.4)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung (Anlagen 1 und 1.4.5)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Kraftfahrzeugbau (Anlagen 1 und 1.4.6)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Umwelttechnik (Anlagen 1 und 1.4.7)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Waffentechnik (Anlagen 1 und 1.4.8)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Automatisierungstechnik (Anlagen 1 und 1.4.9)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Fertigungstechnik (Anlagen 1 und 1.4.10)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungszweig:
Werkstofftechnologie (Anlagen 1 und 1.4.11)
Höhere Lehranstalt für Textilchemie (Anlagen 1 und 1.5.3)
Höhere Lehranstalt für Textil-Design (Anlagen 1 und 1.5.4)
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen (Anlagen 1 und 1.6.1)
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungszweig Betriebsinformatik (Anlagen 1 und 1.6.1.1)
Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik (Anlagen 1 und 1.6.2)
Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik (Anlagen 1 und 1.6.3)
Höhere Lehranstalt für Tourismus (Anlage 1.7)
Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik (Anlage 1.8)
Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung (Anlage 1.9)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik (Anlagen 2 und 2.3.1)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik (Anlagen 2 und 2.3.2)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau (Anlagen 2 und 2.4.1)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen (Anlagen 2 und 2.6.1)
Höhere Lehranstalt - Kolleg Chemie (Anlagen 3 und 3.2.1)
Höhere Lehranstalt - Kolleg Elektrotechnik (Anlagen 3 und 3.3.1)
Höhere Lehranstalt - Kolleg Elektronik (Anlagen 3 und 3.3.2)
Höhere Lehranstalt - Kolleg Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Anlagen 3 und 3.3.3)
Höhere Lehranstalt - Kolleg für technische Gebäudeausrüstung und Energieplanung (Anlagen 3 und 3.4.5)
Höhere Lehranstalt - Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen (Anlagen 3 und 3.6.1)
Höhere Lehranstalt - Kolleg Mode und Bekleidungstechnik (Anlage 3.7)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektrotechnik (Anlagen 4 und 4.3.1)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektronik (Anlagen 4 und 4.3.2)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Anlagen 4 und 4.3.3)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Kolleg Wirtschaftsingenieurwesen (Anlagen 4 und 4.6.1)
Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang Elektronik (Anlagen 7 und 7.3.2)
Höhere Lehranstalt für Tourismus - Aufbaulehrgang (Anlage 7.7)
Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik - Aufbaulehrgang (Anlage 7.8)
Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik - Aufbaulehrgang für Hörbehinderte (Anlage 7.9)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang Chemie (Anlage 8.2.1)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang Elektronik (Anlagen 8 und 8.3.2)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang Elektronische Datenverarbeitung und Organisation (Anlagen 8 und 8.3.3)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang Maschinenbau (Anlagen 8 und 8.4.1)
Höhere Lehranstalt für Berufstätige - Aufbaulehrgang Wirtschaftsingenieurwesen (Anlagen 8 und 8.6.1).
Dokumentnummer
NOR12111085
Alte Dokumentnummer
N6199552503J