Rechtstracker.at

§ 27

Fassungen
01.07.1996 bis 12.10.2004 — BGBl. Nr. 300/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 27 heute09.09.2016 § → § BGBl. II Nr. 245/2016
§ 2713.10.200408.09.2016 § → § BGBl. II Nr. 389/2004
§ 2701.07.199612.10.2004 BGBl. Nr. 300/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 300 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.07.1996BGBl. Nr. 300/1996

Außerkrafttretensdatum

12.10.2004danach: BGBl. II Nr. 389/2004

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

3. Unterabschnitt

VERWENDUNG BEI EINER DELEGATION ODER EINER AUSLANDSVERTRETUNG

BESONDERER NATUR ODER AUSSERHALB DES RESSORTBEREICHES DES

BUNDESMINISTERIUMS FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Verwendungsbezeichnung „Botschafter''

Paragraph 27, (1) Beamte des höheren auswärtigen Dienstes, denen zumindest das Gehalt der Gehaltsstufe 13 der Verwendungsgruppe A 1 gebührt, haben die Verwendungsbezeichnung „Botschafter'' zu führen, während sie als

  1. Ziffer eins
    Leiter einer Organisationseinheit einer Internationalen Organisation oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder einer internationalen Konferenz oder Verhandlung verwendet werden, deren Bedeutung zumindest der des Sekretariats der Donaukommission in Budapest entspricht, oder als
  2. Ziffer 2
    Leiter einer österreichischen Delegation im Rahmen einer internationalen oder bilateralen Verhandlung oder Konferenz, deren Bedeutung die Führung dieser Verwendungsbezeichnung auf Grund der internationalen Übung erfordert,
verwendet werden.
  1. Absatz 2,Der als Direktor der Diplomatischen Akademie in Wien verwendete Beamte des höheren auswärtigen Dienstes hat unbeschadet seiner Funktionsgruppe und Gehaltsstufe die Verwendungsbezeichnung „Botschafter'' zu führen.

Gesetzesnummer

10008993

Dokumentnummer

NOR12111287

alte Dokumentnummer

N6199638255L