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Anlage A.1
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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BAUWESEN
I. STUNDENTAFELrömisch eins. STUNDENTAFEL
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehr-
ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester *1) tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und
Recht ............... - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik .......... 60 60 - - 120 I
6. Bauphysik ........... 20 20 - - 40 II
7. Baustoffe und
Bauökologie ......... 40 20 20 - 80 I
8. Baustatik und
Festigkeitslehre .... 20 40 40 20 120 I
9. Bautechnisches
Zeichnen ............ 20 20 20 20 80 II
10. Baubetrieb und
Baumaschinen ........ 20 20 40 40 120 I
11. Vermessungswesen .... - - - 40 40 II
12. Baukonstruktion ..... 40 40 20 20 120 I
13. Tiefbau ............. - - 20 20 40 I
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Zwischensumme ... 260 260 220 220 960
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *2)
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Lebende
Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie ........... - - 20 20 40 I
Betontechnologie .... - - 20 20 40 I
Gebäudeinstallation . - - 40 40 80 I
Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I
Stahlbetonbau ....... - - - 40 40 I
Bauökologie ......... - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II
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Zwischensumme ... 20 20 60 60 160
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Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 280 280 1 120
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Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens .......... 260 260 260 260 1 040
höchstens ........... 320 320 320 320 1 280
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C. Freigegenstände
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Block A -
Unternehmerprüfung:
Zusatzlehrgang für
die
Unternehmerprüfung .. - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation
für (Post)sekundäre
Einstiege:
Fremdsprache und
Kommunikation ....... - 40 40 40 120 I
Angewandte
Mathematik .......... - 20 30 30 80 I
Angewandte
Physik .............. - - 20 20 40 II
Technische
Grundlagenfächer .... - - 20 20 40 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des § 59 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in § 2 SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.Die Werkmeisterschule für Berufstätige hat im Sinne des Paragraph 59, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) unter Bedachtnahme auf die in Paragraph 2, SchOG formulierten Ziele der österreichischen Schule in einem mindestens 1 040 Unterrichtseinheiten umfassenden Bildungsgang der Erweiterung der fachlichen und persönlichen Qualifikation von Personen mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung zu dienen.
Die Absolventen sollen auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt sein, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie sollen Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen können. Sie sollen Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen können. Sie sollen Kostenbewußtsein entwickeln können und Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung beweisen.
Die Absolventen sollen im Laufe der zweijährigen Ausbildung die Fähigkeit erwerben, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig aktualisieren zu können.
In jedem Unterrichtsgegenstand sind zunächst die für die weitere Arbeit der Schüler notwendigen Vorkenntnisse zu überprüfen und die durch unterschiedliche Vorbildung und fallweise Studienunterbrechung bedingten Lücken zu schließen.
Die Vermittlung des Lehrstoffes soll problemorientiert und bezugnehmend auf die betriebliche Praxis erfolgen.
Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl der Lehrinhalte aller Unterrichtsgegenstände ist die Relevanz für die oben angeführten Aufgaben der Planung, Organisation, Kontrolle und Mitarbeiterführung. Im Vordergrund steht dabei das grundsätzliche Verständnis der fachlichen und führungstechnischen Zusammenhänge; in diesem Sinn ist auch praxisnahes Faktenwissen in wechselnden Formulierungen und unterschiedlichen betrieblichen Zusammenhängen zu überprüfen.
Unterrichtsmethodisch soll das Denken in Strukturen und Prozessen in besonderem Maße gefördert werden; hiezu sind in allen Unterrichtsgegenständen facheinschlägige Lehrmittel, Unterrichtsmedien und vom Lehrenden erstelltes Anschauungsmaterial einzusetzen. Durch die Arbeit an Fallstudien und Planspielen soll weitgehende Praxisnähe erzielt werden. Die Festlegung der Schwerpunkte gemäß den Lehrplanbereichen soll der Lehrende gemeinsam mit den Schülern auf Grund derselben Kriterien vornehmen.
Unterrichtsformen sollen ein hohes Maß an Schüleraktivitäten enthalten, um exemplarisch auf die spätere Funktion der Absolventen als Ausbildner vorzubereiten; daher soll die Aufbereitung des erworbenen Wissens und praktischer Erfahrungen in einer für die Weitergabe an Mitarbeiter geeigneten Form trainiert werden.
Im zweiten Jahr sollen in Hinblick auf die Werkmeisterarbeit und deren Präsentation im Rahmen der Abschlußprüfung fächerübergreifende Unterrichtsformen und Arbeitsformen in Projekten geschult werden.
Teilabschnitte einzelner Unterrichtsgegenstände können von mehreren Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Die Reihenfolge der unterrichteten Lehrstoffgebiete im jeweiligen Semester ist den Lehrenden freigestellt; in vielen Fällen wird die Wechselbeziehung zu anderen parallel laufenden Unterrichtsgegenständen die Abfolge der Lehrstoffkapitel beeinflussen.
Aus fachlich pädagogischen Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei einer Semesterwochenstunde etwa 20 Unterrichtseinheiten entsprechen. Problemorientierte und fachübergreifende Zugänge der Lehrstoffbearbeitung sollen sich in der Anlage fächerübergreifenden Unterrichts und in der Organisation von Unterrichtsprojekten niederschlagen.
Die Abschlußprüfung am Ende der Werkmeisterausbildung besteht aus einer in Projektform angelegten schriftlichen und/oder graphischen Werkmeisterarbeit parallel zum Unterrichtsgeschehen und einer mündlichen Prüfung, die die Präsentation dieser Arbeit und ein projektbezogenes Fachgespräch enthält. Die Details der Durchführung dieser Prüfung sind in einer Prüfungsordnung festgelegt.
Im Unterrichtsgegenstand „Kommunikation und Schriftverkehr” empfiehlt sich in den Lehrstoffkapiteln „Mündliche und schriftliche Kommunikation” eine Vorgangsweise, die auf Vorkenntnisse und persönliche Stärken und Schwächen der Schüler in besonderer Weise Rücksicht nimmt.
Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache” soll pro Semester eine schriftliche Überprüfung durchgeführt werden, um zusätzlich zu anderen Formen der Leistungsfeststellung eine schriftliche Arbeit beurteilen zu können.
In allen technischen Fachgegenständen wird empfohlen, den Schülern Fachbegriffe und typische Sprachstrukturen auch in englischer Sprache in mündlicher und schriftlicher Form nahezubringen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung. Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der Unterrichtsorganisation am Schulstandort durch Auswahl schulautonomer Pflichtgegenstände, der Arbeitsformen und der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation des Schulstandortes von wesentlicher Bedeutung.
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzepts.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können folgende Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind ein oder mehrere schulautonome Pflichtgegenstände festzulegen, wobei von den in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtseinheiten abgewichen werden kann; sofern keine Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen erfolgt, hat die Schulbehörde erster Instanz diese Festlegungen zu treffen.
Weiters kann die Gesamtausbildungsdauer auf fünf oder sechs Semester erhöht werden; diesfalls sind jedenfalls die Unterrichtseinheiten und der Lehrstoff auf die einzelnen Semester aufzuteilen.
Das Ausmaß der Unterrichtseinheiten der im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände (ausgenommen beim Pflichtgegenstand Religion) kann erhöht werden.
Bei allen schulautonomen Festlegungen ist das in der Stundentafel angeführte Mindest- und Höchstausmaß an Unterrichtseinheiten pro Semester (260 bis 320 Unterrichtseinheiten bei viersemestriger Ausbildungsdauer) und für die gesamte Ausbildungsdauer (1 040 bis 1 280 Unterrichtseinheiten bei vier- bis sechssemestriger Ausbildungsdauer) zu beachten; im Fall der Erhöhung der Unterrichtseinheiten eines Pflichtgegenstandes können weitere Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können weiters im Lehrplan nicht vorgesehene schulautonome Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände zur Ablegung der Unternehmerprüfung, zur Weiterqualifikation für (post)sekundäre Einstiege oder zur fachlichen und allgemeinbildenden Weiterqualifikation festgelegt werden; diesfalls haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls auch die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf das Ausbildungsziel des Lehrplans und die damit verbundenen allgemeinen und gewerblichen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten sind zu beachten.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Werden gesondert bekanntgemacht.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die deutsche Sprache in Wort und Schrift im Alltag und Beruf unmißverständlich gebrauchen können. Er soll durch aktive Mitarbeit mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen bewältigen können und Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln. Er soll seine Rechtschreibkenntnisse, seinen Wortschatz und seine Sprachstrukturen festigen und erweitern. Er soll die anfallende innerbetriebliche Kommunikation abwickeln und die in der Praxis üblichen Schriftstücke exakt und verständlich abfassen können. Er soll Informationen gezielt beschaffen und in der Berufspraxis kompetent und kritisch umsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Mündliche Kommunikation:
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Zusammenfassen und Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Graphiken und Schaubildern. Gesprächsführung. Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale.
Schriftliche Kommunikation:
Beschaffen, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen berufsorientierter Texte.
Wiederholung ausgewählter Kapitel der Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung. Schreiben und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken. Gebrauch von Nachschlagwerken.
Schriftverkehr:
Analysieren und Abfassen einschlägiger betrieblicher Schriftstücke.
3. WIRTSCHAFT UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.
Lehrstoff:
Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung. Baurechtliche Fragestellungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Baurecht, aushangpflichtige Gesetze, ÖNORMEN und Richtlinien, Arbeitsrecht.
Semester:
Betriebswirtschaft:
Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.
Volkswirtschaftslehre:
Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln und Mitarbeiter führen können. Er soll die dabei wichtigen gesetzlichen Vorschriften und pädagogischen Maßnahmen kennen.
Der Schüler soll auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und betrieblichen Erfordernisse Aus- und Weiterbildungspläne für seine Mitarbeiter, insbesondere auch für Lehrlinge erstellen und umsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Pädagogik, Psychologie und Soziologie:
Grundlagen der Lerntheorie, der Entwicklungspsychologie. Gesellschaftliche Faktoren der Mitarbeiter- und Lehrlingsausbildung. Grundlagen des Gruppenverhaltens; Motivationstechniken; Führungstechniken.
Semester:
Planung, Organisation und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung:
Entwicklung und Gliederung der Lernziele, Lehrinhalte, Lehr- und Lernmethoden, Unterrichtsmittel und Beurteilungsverfahren. Organisation der Durchführung. Evaluation des Ausbildungsgeschehens.
Rechtskunde:
Grundlegende Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes. Berufliche Aus- und Weiterbildung in Österreich.
5. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen, Funktionen und geometrischen Berechnungen besitzen. Er soll die in der Berufspraxis auftretenden Berechnungen an geometrischen Figuren der Ebene und an Körpern durchführen können. Er soll Rechenhilfen einsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen. Verhältnisse und Proportionen; Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis. Potenzen und Wurzeln.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Funktionen:
Funktionsgraph. Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der technischen Praxis.
Statistik:
Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus
dem Fachgebiet.
6. BAUPHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll physikalische Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper, der Wärmelehre und Akustik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge in diesem Bereich beschreiben können und Verständnis für die Aufgabe der Physik als Grundlage für die Bautechnik entwickeln.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik; gesetzliche Maße und Einheiten (SI-System). Messen von Länge, Zeiten und Massen.
Aufbau der Materie:
Atom- und Molekülbau. Physikalische Eigenschaften fester, flüssiger
und gasförmiger Körper.
Mechanik fester Körper:
Dynamisches Grundgesetz; Kraft, Arbeit, Leistung, Moment,
Wirkungsgrad.
Semester:
Mechanik fester Körper:
Energieformen und Energieumwandlung. Größen und Gesetze der
geradlinigen und drehenden Bewegung.
Bauphysik:
Bautechnischer Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz (wesentliche physikalische Zusammenhänge, Anwendungsbereiche).
BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll wichtige Eigenschaften und Einsatzbereiche von Baustoffen, auch in ihrem ökologischen Zusammenhang, kennen. Er soll für eine gegebene Anwendung den geeigneten Baustoff auswählen können und über die Wiederverwertbarkeit von Baustoffen informiert sein.
Lehrstoff:
Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen. Recycling von Baustoffen. Baubiologie.
Natürliche Bausteine:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.
Ziegel:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Holz:
Arten, Eigenschaften und Verarbeitung. Holzschutz, Holzwerkstoffe.
Erzeugung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und
bautechnische Eigenschaften.
Beton und Kunststeine:
Arten, Erzeugung und Verarbeitung.
Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Sonstige Baustoffe:
Kunststoffe, Dämmstoffe. Sperrstoffe, Leichtbaustoffe. Glas.
Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.
BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache theoretische Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau, den Stahlbau und den Stahlbetonbau durchführen können.
Lehrstoff:
Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.
Semester:
Festigkeitslehre:
Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung. Stabilität. Lastfälle. Formänderungen.
Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Kragträger, Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke). Träger auf mehreren Stützen.
Einfache Konstruktionen:
Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.
Bemessung, Bewährung, zugehörige Normen. Bemessung einfacher Bauteile (Säule, Balken, Platten- und Rippendecke), Erstellung von Biegeplänen und Stahllisten. Grundlagen des Spannbetons.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen, um Werkpläne von Detailkonstruktionen oder kleinen Bauvorhaben zu skizzieren und auszufertigen.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Bauzeichnen:
Zeichengeräte und ihre Handhabung. Zeichnungsnormen. Skizzieren und maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen nach Vorlage.
und 4. Semester:
Anwendungen:
Einreich- und Werkpläne für ein kleines Bauvorhaben. Baubeschreibung.
BAUBETRIEB UND BAUMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Bauorganisation, der Bauverwaltung und die in der Bautechnik verwendeten Maschinen und Geräte kennen. Er soll Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben übernehmen können. Er soll in diesen Fachbereichen EDV-gestützt arbeiten können.
Lehrstoff:
Wesen und Aufgaben des Baubetriebs. Bauablauf.
Rechtliche Grundlagen:
Vertragsrecht, Gewerbeordnung, Bewilligungsverfahren. Normen und Richtlinien. Ziviltechnikergesetz. Bauarbeiterschutzverordnung.
Semester:
Technische Kalkulation:
Normvorschriften für Bauleistungen, Leistungsverzeichnis. Berechnung von Baustoffmengen. Preisermittlung. Grundzüge des Rechnungswesens.
Bauorganisation:
Betriebsorganisation. Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung, Bauaufsicht.
Arten, Einsatz und Leistungsfähigkeit wichtiger Baumaschinen und -geräte; Wartungsaufgaben. Baugeräteliste.
Semester:
Einführung in die angewandte Datenverarbeitung:
Aufbau und Funktion eines EDV-Einzelarbeitsplatzes, Anwendungsbeispiele mit Standardsoftware.
11. VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Instrumente, Geräte und Methoden des bauspezifischen Vermessungswesens kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundlagen der Vermessung:
Aufgabenstellungen. Maßeinheiten, Meßfehler und ihre Begrenzung.
Meßverfahren:
Längen-, Höhen- und Winkelmessungen. Nivellements. Polygonzüge, Absteckarbeiten, Neigungsmessungen.
12. BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Konstruktionen, Bausysteme und Bauweisen des Fachgebietes kennen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben Baustoffe nach den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen und Konstruktionsdetails in fachgerechter Darstellung übermitteln können.
Lehrstoff:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk, Bauweisen.
Bauplatz:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen. Baugrubensicherung
und Künettenpölzung.
Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Fänge, Trenn- und Zwischenwände, Leichtwände,
Holzwände.
Semester:
Deckenkonstruktionen:
Gewölbe, Massivdecken, Holzdecken, Fußböden. Schalungen.
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Flachdächer, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten.
Stiegen und Rampen:
Massiv-, Stahl-, Holzkonstruktionen.
Semester:
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz- und Niederschlagswässer (Misch- und Trennsystem).
Fugenausbildung:
Arbeits-, Trenn- und Dehnungsfugen.
Gerüste:
Arbeits- und Schutzgerüste.
Konstruktion verschiedener Systeme, Montage.
Ausbauarbeiten:
Fassaden-, Wand- und Deckenverputz. Trockenausbau, Wand- und Deckenverkleidungen. Versetzarbeiten - Fenster, Türen, Portale. Estriche. Bautischler-, Maler- und Tapezierer-, Glaser-, Fliesenleger- und Schlosserarbeiten.
Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten:
Pölzung und Absteifungen, Unterfangungen, Auswechslungen von
tragenden Bauteilen, Trockenlegungen.
13. TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Problembereiche des Tiefbaus sowie wichtige Verfahren der Projektierung und Bauausführung kennen.
Lehrstoff:
und 4. Semester:
Grundbau:
Bodenmechanik, Baugrubenherstellung, Gründungen.
Städtischer Tiefbau:
Überblick über die Aufgaben und baulichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Verkehrswegebau:
Linienführung und Querschnittsgestaltung im Straßenbau.
B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Hilfsmittel zum Spracherwerb und -umgang, wie Wörter- und Grammatikbücher und einschlägige Textverarbeitungs-Hilfsprogramme anwendungsorientiert einsetzen können, ein allgemeines Grundvokabular und die einschlägigen technischen Ausdrücke anwenden können und die Grundstrukturen der Fremdsprache kennen und anwenden können. Er soll allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache verständlich bewältigen können.
Er soll allgemeine und beruflich einschlägige Informationen aus der Fremdsprache sachlich richtig verarbeiten und auf Deutsch wiedergeben können.
Lehrstoff:
und 2. Semester:
Hilfsmittel des Spracherwerbs und -umganges:
Inhalte und Anwendung.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Integration von Vorkenntnissen, Aufbau und Anwendung.
Kommunikation:
Elementare allgemeine Verständigung. Kurze sach- und berufsbezogene Themen.
und 4. Semester:
Hilfsmittel des Spracherwerbs und -umganges:
Gezielte Anwendung.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Aufbau und Anwendung.
Kommunikation:
Allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen. Kurze
Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache.
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen analysieren und strukturieren können und weitere Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln. Er soll seine Rechtschreibkenntnisse, seinen Wortschatz und seine Sprachstrukturen festigen und erweitern.
Er soll die innerbetriebliche Kommunikation im Zusammenhang mit seinen Führungsaufgaben im mittleren Management abwickeln können.
Er soll Informationen gezielt beschaffen und in der Berufspraxis kompetent und kritisch umsetzen können.
Lehrstoff:
Semester:
Mündliche Kommunikation:
Gesprächstechnik. Diskussionstechnik. Präsentationstechniken. Kommunikationsmittel und Kommunikationsmodelle (verbal und nonverbal, Störungen, Feedback).
Semester:
Schriftliche Kommunikation:
Informationsbeschaffung; vorbereitende Erarbeitung formaler und
inhaltlicher Kriterien für die Abschlußarbeit.
Sprachnormen:
Festigung und Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Ausdruck. Spezielle Sprachstrukturen und Fachausdrücke. Gebrauch von Nachschlagewerken.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Baukörper mittleren Schwierigkeitsgrades in zugeordneten Normalrissen darstellen und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Grund-, Auf- und Kreuzrißdarstellung einfacher geometrischer und technischer Körper. Grundlagen des Konstruierens in zugeordneten Normalrissen. Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächig begrenzter Körper. Beispiele aus der Baupraxis. Dachausmittlungen.
BETONTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufbauend auf den Pflichtgegenstand „Baustoffe und Bauökologie” soll der Schüler die Technologie des Betons gründlich beherrschen.
Lehrstoff:
Grundsätze des Betonaufbaus. Zemente, Betonzuschläge, Betonherstellung und ihre Normung. Betonbereitungsanlagen, Betonverdichtung und Nachbehandlung. Ausschalungsfristen, Betoneigenschaften, Betonschäden.
GEBÄUDEINSTALLATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Problembereiche der Gebäudeinstallation sowie wichtige Installationstechniken kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Wasserversorgung und Entsorgung:
Installationen für Kalt- und Warmwasser. Sanitäre Einrichtungen. Hauskanalisation, Hauskläranlagen, Müllbeseitigung.
Gasversorgung:
Installationen, bauliche Erfordernisse.
Semester:
Licht- und Kraftstromversorgung:
Installationen, bauliche Erfordernisse, Grundlagen der Lichttechnik, Blitzschutz.
Heizung:
Gebräuchliche Heizungssysteme, Fernheizung, Lüftung und Klimatisierung.
Fördereinrichtungen:
Aufzüge, Rolltreppen.
STAHL- UND HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Stahl- und Holzbaukonstruktionen kennen und einfache Bauaufgaben unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Semester:
Stahlbau:
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel. Einfache Stahlkonstruktionen.
Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel. Einfache Holztragwerke, Dachtragwerke.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Pflichtgegenstand „Baukonstruktion” erworbenen Kenntnisse auf die Lösung einfacher rechnerischer und konstruktiver Bauaufgaben anwenden können.
Lehrstoff:
Konstruktionsaufgaben aus dem Stoffgebiet des Pflichtfachbereiches „Baukonstruktion” im Bereich Stahlbetonbau.
BAUÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den sorgsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie kennenlernen. Er soll eine umweltgerechte Baurestmassenentsorgung durchführen und das Abfallwirtschaftsgesetz anwenden können. Weiters soll er die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Lehrstoff:
Ökobaustoffe. Erneuerbare Energien. Bauschäden. Altstoffrecycling. Abfallwirtschaft.
Entsorgungskonzepte, gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft. Praktische Baustellenentsorgung, Baurestmassennachweis, Funktion des Abfallbeauftragten.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktionsprinzipien in Altbauten kennen. Er soll die Methoden und Materialien zur Erhaltung und Konservierung bestehender Bausubstanz unter besonderer Berücksichtigung alter handwerklicher Technologien und historischer Bauweisen kennen. Er soll bauphysikalische Probleme und spezielle Gründungsprobleme der Sanierungstechnik lösen können.
Lehrstoff:
Einführung in die Baustile. Historische Bauelemente.
Fundierung:
Gründungsprobleme; Moderne Bauverfahren zur Sicherung bzw. Erhöhung
der Tragfähigkeit des Bodens.
Konstruktionsprinzipien und Bauteile:
Mauerwerk; Unterfangung von Kellermauerwerk, Pfeilern und Wänden, Wandauswechslung, Trockenlegung. Decken; Aufbau, Sicherung und Verstärkung von Gewölben, Dippelbaum-, Tram- und Holzrippendecken, Einbau neuer Decken (Fertigteildecken, Stahlbetondecken, statisch wirksamer Aufbeton, Auflagerprobleme, elastisch gebettete Decken). Fußbodenkonstruktionen und Installationszonen. Abdichtung. Schall- und Wärmedämmung, Brandschutz. Fenster.
In alter Bausubstanz verwendete Baustoffe (Arten, Materialkennwerte und Eigenschaften). Schadensbilder. Zur Sanierung verwendete Baustoffe (Arten, Anwendungstechnologien, Anwendung, Materialkennwerte).
Konstruktionsprinzipien und Bauteile:
Schadensbilder, Schadensbehebung. Wohnungszusammenlegungen, Aufstockungen. Dachbodenausbau. Konstruktionen (geknickter Träger, „Sargdeckel”, Aufnahme der Dachlasten, Aussteifung, Verstärkung von Sparren und Pfetten; Verbindungsmittel) Aufzugeinbau (Möglichkeiten der Anbindung und der Aufnahme der Lasten). Einbau von Stiegen und Zwischendecken.
C. FREIGEGENSTÄNDE
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Ablegung der Unternehmerprüfung notwendigen Kenntnisse aufweisen.
Lehrstoff:
Kenntnisse aus Betriebstechnik, Betriebsorganisation und -management, soweit sie nicht bereits in den Pflichtgegenständen im entsprechenden Gesamtausmaß von 160 Stunden abgelegt wurden.
FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in der Fremdsprache vorgegebene allgemeine und beruflich einschlägige Informationen sachlich richtig verarbeiten und auf Deutsch wiedergeben können und allgemeine und beruflich einschlägige Sachverhalte in der Fremdsprache richtig darstellen können. Er soll allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache bewältigen können.
Der Schüler soll ein Bewußtsein über sozioökonomische Charakteristika von Partnerländern entwickeln und sich unter Beachtung der eigenen Identität in privaten und beruflichen Kontaktsituationen entsprechend verhalten können.
Lehrstoff:
Semester:
Hilfsmittel des Spracherwerbs und -umganges:
Wörter-, Grammatikbuch und einschlägige Textverarbeitungs-Hilfsprogramme (Inhalte und gezielte Anwendung).
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Integration von Vorkenntnissen, Aufbau und Anwendung.
Wiedergabe von Sachverhalten:
Faktenanalyse fremdsprachlicher Texte und Informationsumsetzung ins Deutsche. Einfache Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache.
Allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen.
Sachverhaltsdarstellungen in der Fremdsprache, Kurzreferate.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Weiterer Aufbau und Anwendung.
Verständigung in der Fremdsprache unter Heranziehung sach- und berufsbezogener Themen. Mediengerechte Verständigung (schriftlich und graphisch, mündlich; mit Hilfsmitteln der Telekommunikation).
Internationale Verständigung:
Sprachbezogene und nonverbale sowie soziale Verhaltensweisen.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der allgemeinbildenden und beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der angewandten Mathematik beherrschen. Er soll mathematische Sachverhalte präzise darstellen und Phänomene aus Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten Modellen beschreiben und die gewonnenen Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Algebra und Numerik:
Zahlenbereiche. Rechnen mit rationalen und reellen Zahlen. Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
Semester:
Algebra und Numerik:
Lineare Gleichungssysteme. Funktionen (Darstellung, Umkehrfunktion, Potenz- und Wurzelfunktion, quadratische Funktion, allgemeine Kreisfunktion, Exponential- und Logarithmusfunktion).
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Berechnungen mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.
Semester:
Algebra und Numerik:
Vektorrechnung (Begriff, algebraische Methoden und graphische Darstellungen, Skalar- und Vektorprodukt; Anwendungen). Komplexe Zahlen (Begriff, Darstellung, Rechenoperationen, Gaußsche Zahlenebene).
Geometrie:
Oberflächen- und Volumsberechnungen eben- und krummflächig begrenzter Körper. Grundzüge der Vektorgeometrie in Ebene und Raum.
Statistik:
Beschreibende Statistik (Häufigkeitsverteilungen, Lage- und Streuungsmaße, Anwendungen).
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der allgemeinbildenden und beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten der angewandten Physik beherrschen. Er soll Naturvorgänge beschreiben und physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Lehrstoff:
Masse, Kraft, Moment (Skalar, Vektor). Ebenes Kräftesystem. Schwerpunktsermittlung. Reibung (Haft-, Gleit- und Seilreibung). Impuls. Drehimpuls. Erhaltungssätze in der Mechanik. Größen und Einheiten der drehenden Bewegung.
Semester:
Schwingungen und Wellen:
Größen und Einheiten. Interferenz und Beugung. Stehende Wellen.
Phänomene der Wellenoptik und Akustik.
Überblick über Teilgebiete der Physik:
Thermodynamik. Elektromagnetismus.
TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für einen Eintritt in weiterführende Formen der beruflichen Weiterbildung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten fachtheoretischer Grundlagen beherrschen. Er soll entsprechende einfache Berechnungen im Fachgebiet durchführen können.
Lehrstoff:
Fachtheoretischer Überblick, Modellvorstellungen und Berechnungen aus dem entsprechenden Fachgebiet.
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.
*2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III). *2) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).