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Anl. 1/02

Fassungen
26.01.2001 bis 31.08.2002 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0201.09.200231.01.2010 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0226.01.200131.08.2002 § → § · 2 Dokumente
Anl. 1/0201.09.199631.08.2002 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

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Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 566/1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Semesterweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4, Ziffer eins,).

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des Tages der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (26. 1. 2001) und hinsichtlich der

weiteren Semester semesterweise aufsteigend außer Kraft vergleiche Artikel römisch eins,

Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2001,).

Text

                                                          Anlage A.2

                                                         ------------

  LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR BIO- UND

                    LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

                        I. STUNDENTAFEL

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

---------------------------------------------------------------------

                          Unterrichtseinheiten                Lehr-

                                                              ver-

A. Pflichtgegenstände                                Summe    pflich-

                                   Semester *1)               tungs-

                              1.    2.    3.    4.            gruppe

---------------------------------------------------------------------

   1. Religion ............   20    20    20    20    80       (III)

   2. Kommunikation und

      Schriftverkehr ......   20    20     -     -    40        II

   3. Wirtschaft und

      Recht ...............    -     -    20    20    40        III

   4. Mitarbeiterführung

      und -ausbildung .....    -     -    20    20    40        III

   5. Angewandte

      Mathematik ..........   20    20     -     -    40         I

   6. Allgemeine und

      anorganische

      Chemie *2) ..........   20    20    20    20    80         I

   7. Organische Chemie ...   20    20    20    20    80         I

   8. Analytische

      Chemie *2) ..........   20    20     -     -    40         I

   9. Bio- und

      Lebensmittel-

      technologie *3) .....   20    20    40    40   120         I

  10. Chemische

      Verfahrenstechnik ...   20    20     -     -    40         I

  11. Biologie ............   20    20     -     -    40        III

  12. Mikrobiologisches

      Laboratorium ........    -     -    40    40    80         I

  13. Chemisches

      Laboratorium ........   80    80     -     -   160         I

  14. Lebensmittel-

      technologisches

      Laboratorium ........    -     -    80    60   140         I

  15. Projektstudien ......    -     -     -    20    20        II

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...  260   260   260   260 1 040

---------------------------------------------------------------------

B. Schulautonome Pflichtgegenstände *4)

---------------------------------------------------------------------

      Lebende

      Fremdsprache ........   20    20    20    20    80         I

      Kommunikation und

      Schriftverkehr ......    -     -    20    20    40        II

      Lebensmittelrecht ...    -     -    20    20    40        III

      Analytische Chemie ..    -     -    20    20    40         I

      Angewandte

      Mathematik und

      Datentechnik ........    -     -    40    40    80         I

      Fermentations-

      technik .............    -     -    40    40    80         I

      Qualitätsmanagement .    -     -    20    20    40         I

---------------------------------------------------------------------

          Zwischensumme ...   20    20    40    40   120

---------------------------------------------------------------------

  Gesamtsumme (A und B) ...  280   280   300   300 1 160

---------------------------------------------------------------------

      Gesamtstundenrahmen

      (A und B) für

      Abweichungen durch

      schulautonome

      Lehrplanbestimmungen

      mindestens ..........  260   260   260   260 1 040

      höchstens ...........  320   320   320   320 1 280

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände

---------------------------------------------------------------------

Block A -

      Unternehmerprüfung:

      Zusatzlehrgang für

      die

      Unternehmerprüfung ..    -     -    40    40    80        II

Block B -

      Weiterqualifikation

      für (post)sekundäre

      Einstiege:

      Fremdsprache und

      Kommunikation .......    -    40    40    40   120         I

      Angewandte

      Mathematik ..........    -    20    30    30    80         I

      Angewandte

      Physik ..............    -     -    20    20    40        II

      Technische

      Grundlagenfächer ....    -     -    20    20    40         I

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 3
    WIRTSCHAFT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Recht:

Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.

Betriebswirtschaft:

Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Betriebswirtschaft:

Grundzüge des Rechnungswesens.

Volkswirtschaftslehre:

Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1

  1. Ziffer 5
    ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundrechenoperationen:

Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Funktionen:

Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Statistik:

Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus

dem Fachgebiet.

  1. Ziffer 6
    ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.

Anorganische Chemie:

Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.

Anorganische Chemie:

Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der

  1. Ziffer 13
    bis 18. Gruppe.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das

chemische Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Allgemeine Chemie:

Reaktionstypen. Komplexchemie.

Anorganische Chemie:

Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.

Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.

7. ORGANISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Allgemeine Grundlagen:

Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Einteilung in Stoffklassen:

Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.

Reaktionen:

Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:

Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Aromatische Verbindungen:

Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.

Cyclische Verbindungen:

Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.

8. ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prizipien Anmerkung, richtig: Prinzipien) und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Laboratoriumstechnik:

Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Umgang mit Chemikalien.

Handhabung von Laboratoriumsgeräten.

Chemische Analyse:

Stöchiometrische Berechnungen. Das Löslichkeitsprodukt; Gravimetrie. Maßanalyse (Acidimetrie, Argentometrie, Fällungs- und Redoxtitrationen, Komplexometrie).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Instrumentelle Analyse:

Elektrochemie (Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden). Optische Verfahren (Kolorimetrie, Photometrie, Atomabsorptionsspektrometrie). Chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie, Flüssigchromatographie).

  1. Ziffer 9
    BIO- UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aufbauend auf den Kenntnissen der organischen Chemie, Biologie und Verfahrenstechnik den interdisziplinären Charakter der Bio- und Lebensmitteltechnologie kennenlernen und auf Probleme der einschlägigen Fachbereiche anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Biotechnologie:

Die ethanolische Gärung; Lösungsmittel.

Lebensmitteltechnologie:

Gewinnung von Zucker, Fetten und Ölen.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Biotechnologie:

Organische Säuren (Produktion, Eigenschaften, Verwendung).

Lebensmitteltechnologie:

Industrielle Gewinnung von Milch und Milchprodukten.

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Biotechnologie:

Backhefe und „single cell protein”.

Lebensmitteltechnologie:

Stärkehaltige Lebensmittel. Genußmittel. Fleisch und Fleischprodukte.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Biotechnologie:

Produktion von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika.

Lebensmitteltechnologie:

Lebensmittelzusatzstoffe (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Verdickungsmittel; natürliche und künstliche Farb- und Aromastoffe).

Umwelttechnik: Aerobe und anaerobe Abwasserreinigung. Kompostierung. Recyclingverfahren.

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Lebensmitteltechnologie von Bedeutung sind, kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Chemische Verfahrenstechnik:

Grundoperationen, Fließbilddarstellungen.

Chemische Betriebstechnik:

Grundlagen der technischen Reaktionsführung.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Apparatetechnik:

Maschinen und Apparate zur Trennung, Vereinigung und Verarbeitung

in lebensmitteltechnischen Betrieben.

Chemische Betriebstechnik:

Kostenvergleich und Ermittlung betriebstechnischer Werte.

11. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung des Entstehens und die Weiterentwicklung verschiedener Lebensformen kennen und die Funktionen von pflanzlichen und tierischen Organsystemen verstehen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Evolution:

Entstehung des Lebens (chemische und biologische Evolution),

Entwicklung vom Ein- zum Vielzeller. Darwinismus.

Cytologie:

Funktion und Bau der Zellbestandteile. Feinstruktur. Nucleinsäuren

(Struktur und Replikation).

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Cytologie:
    Stoffwechselfunktionen. Stoff- und Informationstransfer.

Membranen.

Genetik:

Mendel`sche Regeln. Mutation und Mutationsauslöser. Erbkrankheiten.

Genetisch veränderte Organismen.

  1. Ziffer 12
    MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie kennen und sicher anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Mikrobiologie:

Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Morphologie. Vermehrung.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Mikroskopieren. Steriltechniken.

Wachstum auf verschiedenen Nährmedien.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Mikrobiologie:

Bakteriensystematik. Physiologie. Hygieneschädlinge.

Angewandte Mikrobiologie:

Mikrobiologische Präparationen. Färbetechniken. Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Keimzahlbestimmungen.

  1. Ziffer 13
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Lebensmittelanalytik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen chemischen Grundoperationen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:
    Grundoperationen:

Laboratoriums- und Sicherheitstechnik. Umgang mit Chemikalien,

Bereitung von Reagenzlösungen.

Quantitative Analyse:

Gravimetrie. Maßanalyse.

  1. Ziffer 2
    Semester:
    Instrumentelle Analytik:

Elektrochemie (Potentiometrie, Konduktometrie, ionensensitive Elektroden). Optische Methoden (Photometrie, spektrometrische Methoden). Chromatographische Verfahren (Dünnschichtchromatographie, Gaschromatographie).

  1. Ziffer 14
    LEBENSMITTELTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der beruflichen Praxis häufig verwendeten Arbeitsmethoden kennenlernen und Ergebnisse und Analysenberichte interpretieren können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Lebensmittelchemie:

Bestimmung einzelner charakteristischer Komponenten in Lebensmitteln mit Hilfe instrumenteller Untersuchungsmethoden.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Lebensmittelchemie:

Gesamtanalyse und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Lebensmitteln. Bestimmung von Lebensmittelzusatzstoffen (Konservierungsmittel, Antioxidantien, Farbstoffe, künstliche Süßstoffe).

15. PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese, der Bio- und Lebensmitteltechnologie bearbeiten können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Mikrobiologisches Laboratorium”, „Bio- und Lebensmitteltechnologie” und „Fermentationstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1

LEBENSMITTELRECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet benötigten Sachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen aufweisen. Er soll auch Querverbindungen zu den entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Codexkommission. Begriffsbestimmungen. Zusatzstoffe, Verfälschungen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Gebrauchsgegenstände (Geschirr, Verpackung, Reinigungsmittel, Anstrichmittel, Spielwaren, Kosmetika). Verkehrsbestimmungen. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. EU-Richtlinien.

ANALYTISCHE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Prizipien Anmerkung, richtig: Prinzipien) Rund Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Qualitative Analyse:

Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).

Präparative Verfahren:

Trenn- und Reinigungsmethoden.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Optische Verfahren:

Physikalische optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).

Spezielle Anwendungsgebiete:

Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK UND DATENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Geometrie:

Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Datenverarbeitung:

Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.

FERMENTATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion von Bioreaktoren verstehen und den Umsatz von Energie und Biomasse bei gegebener apparativer Konfiguration berechnen können. Er soll die gebräuchlichsten Methoden der Fermentation beherrschen. Er soll der Entwicklung des Fachgebietes folgen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Funktion von Fermentoren, Fermenterdesign und Betriebsweisen. Prozeßtechniken.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Belüftungssysteme, Stoffübergänge. Scale-up von biotechnologischen Verfahren. Up- und Downstream-Prozesse.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen. Er soll gebräuchliche Verfahren der Qualitätskontrolle und der Qualitätssicherung anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:
    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle. Allgemeine Meßtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe. Statistik im Prüfwesen.

  1. Ziffer 4
    Semester:
    Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme. Q-Handbuch. Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management, TQM-orientiertes Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM. Prozeß der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1

FREMDSPRACHE UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1

ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage A.1

TECHNISCHE GRUNDLAGENFÄCHER

Siehe Anlage A.1

---------------------------------------------------------------------

*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.

*2) einschließlich angewandte Physik.

*3) einschließlich Umwelttechnik.

*4) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR12112224

Alte Dokumentnummer

N6199658484J

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

Anlage A.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                       Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   60     60      -      -    120       I

6. Bauphysik ..........   20     20      -      -     40       II

7. Baustoffe und

    Bauökologie ........   40     20     20      -     80       I

8. Baustatik und

    Festigkeitslehre ...   20     40     40      -    100       I

9. Konstruktionslehre

    und Technisches

    Zeichnen ...........   20     20     20     20     80       II

10. Holzbearbeitungs-

    maschinen ..........   20     20     40     40    120       I

11. Vermessungswesen ...    -      -      -     40     40       II

12. Angewandte

    Informatik und

    CNC-Programmierung .   40     40     40     40    160       I

13. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  260    260    220    220    960

____________________________________________________________________

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

   Kommunikation und

   Schriftverkehr ......    -      -     20     20     40       II

   Angewandte

   Darstellende

   Geometrie ...........    -      -     20     20     40       I

   Industrieholzbau ....    -      -     20     20     40       I

   Kunststoffver-

   arbeitung ...........    -      -     20     20     40       I

   Stahl- und Holzbau ..    -      -     20     20     40       I

   Holzbearbeitungs-

   maschinen -

   Praktikum ...........    -      -      -     40     40       VI

   Bauökologie .........    -      -     20     20     40       II

   Bausanierung und

   Revitalisierung .....    -      -     40     40     80       II

____________________________________________________________________

             Summe B ...   20     20     60     60    160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    280    280  1 120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

C. Freigegenstände                Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

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Block A -

  Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung ...    -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

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  1. Ziffer eins
    Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 7
    BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 8
    BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester:

Siehe das 1. bis 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

  1. Ziffer 9
    KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bautischlerarbeiten konstruktiv zu behandeln;
  • Strichaufzählung
    Holzkonstruktionen und Konstruktionselemente im Zimmereibereich beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente des Möbelbaues kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Normen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien; Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Einführung in die einzelnen Stilrichtungen im Möbelbau, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge unter Bedachtnahme auf eine innerbetriebliche Normung; individueller Holzbau, Fertigteilbauweise (Tafel-, Blockbau).

  1. Ziffer 10
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen kennen;
  • Strichaufzählung
    Probleme und Lösungsmodelle auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsbereichen eines facheinschlägigen Unternehmens kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 12
    ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten CAD-Programme praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; fortgeschrittene CAD-Programme.

  1. Ziffer 13
    PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage A.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues

planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre

Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten, Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen dieser Kunststoffe.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage A.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes "Holzbearbeitungsmaschinen" an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016251