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Anlage A.2
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK
I. STUNDENTAFEL 1)römisch eins. STUNDENTAFEL 1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
A. Pflichtgegenstände Semester Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ........... 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ..... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung .... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik ......... 60 60 - - 120 I
6. Bauphysik .......... 20 20 - - 40 II
7. Baustoffe und
Bauökologie ........ 40 20 20 - 80 I
8. Baustatik und
Festigkeitslehre ... 20 40 40 - 100 I
9. Konstruktionslehre
und Technisches
Zeichnen ........... 20 20 20 20 80 II
10. Holzbearbeitungs-
maschinen .......... 20 20 40 40 120 I
11. Vermessungswesen ... - - - 40 40 II
12. Angewandte
Informatik und
CNC-Programmierung . 40 40 40 40 160 I
13. Projektstudien ..... - - - 20 20 II
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Summe A ... 260 260 220 220 960
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände
Lebende Fremdsprache 20 20 20 20 80 (I)
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Angewandte
Darstellende
Geometrie ........... - - 20 20 40 I
Industrieholzbau .... - - 20 20 40 I
Kunststoffver-
arbeitung ........... - - 20 20 40 I
Stahl- und Holzbau .. - - 20 20 40 I
Holzbearbeitungs-
maschinen -
Praktikum ........... - - - 40 40 VI
Bauökologie ......... - - 20 20 40 II
Bausanierung und
Revitalisierung ..... - - 40 40 80 II
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Summe B ... 20 20 60 60 160
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Gesamtsumme (A und B) .. 280 280 280 280 1 120
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Gesamtstundenrahmen (A
und B) für Abweichungen
durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens ........... 260 260 260 260 1 040
höchstens ............ 320 320 320 320 1 280
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Unterrichtseinheiten Lehrver-
pflich-
C. Freigegenstände Semester Summe tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung ... - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre
Einstiege
Deutsch .............. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache . - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik - - 90 90 180 I
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Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt III.Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1.
V. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. Pflichtgegenstände
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
3. WIRTSCHAFT UND RECHT
Siehe Anlage A.1.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1.
5. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
6. BAUPHYSIK
Siehe Anlage A.1.
BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE
Siehe Anlage A.1.
BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe den Pflichtgegenstand "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.
Lehrstoff:
Siehe das 1. bis 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.
KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen;
einfache Bautischlerarbeiten konstruktiv zu behandeln;
Holzkonstruktionen und Konstruktionselemente im Zimmereibereich beherrschen;
Konstruktionselemente des Möbelbaues kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Normen:
Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien; Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.
Einführung in die einzelnen Stilrichtungen im Möbelbau, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge unter Bedachtnahme auf eine innerbetriebliche Normung; individueller Holzbau, Fertigteilbauweise (Tafel-, Blockbau).
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen kennen;
Probleme und Lösungsmodelle auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsbereichen eines facheinschlägigen Unternehmens kennen.
Lehrstoff:
Sägewerkstechnik:
Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.
Sicherheitstechnik:
Elektro- und Maschinenschutz.
Unternehmensorganisation:
Aufbauorganisation, Ablauforganisation.
Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:
Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.
Betriebliches Rechnungswesen:
Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.
Vorrichtungsbau:
Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.
11. VERMESSUNGSWESEN
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können;
die gängigsten CAD-Programme praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
Grundlagen:
Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.
Betriebsbezogene EDV-Programme:
Benutzerführung.
Maschinensteuerung:
Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.
Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.
Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; fortgeschrittene CAD-Programme.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt
anwenden können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage A.1.
INDUSTRIEHOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues
planen können.
Lehrstoff:
Holzwände:
Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.
Holzdecken:
Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.
Dächer:
Dachsysteme, Dacheindeckungen.
Holzleimbau:
Geleimte Trägerkonstruktionen.
KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre
Eigenschaften und Verarbeitung kennen.
Lehrstoff:
Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten, Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen dieser Kunststoffe.
STAHL- UND HOLZBAU
Siehe Anlage A.1.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Studierende soll
- die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.
Lehrstoff:
Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes "Holzbearbeitungsmaschinen" an Standardmaschinen und Halbautomaten.
BAUÖKOLOGIE
Siehe Anlage A.1.
BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG
Siehe Anlage A.1.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.