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Anl. 1/02

Fassungen
26.01.2001 bis 31.08.2002 — · 2 Dokumente
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0201.09.200231.01.2010 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008
Anl. 1/0226.01.200131.08.2002 § → § · 2 Dokumente
Anl. 1/0201.09.199631.08.2002 BGBl. Nr. 566/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

26.01.2001

Außerkrafttretensdatum

31.01.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 256/2008

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des 31. August 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit Ablauf des 31. Jänner 2009 sowie

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel 2, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,).

Text

Anlage A.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                       Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

A. Pflichtgegenstände            Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion ...........   20     20     20     20     80     (III)

2. Kommunikation und

    Schriftverkehr .....   20     20      -      -     40       II

3. Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40      III

4. Mitarbeiterführung

    und -ausbildung ....    -      -     20     20     40      III

5. Angewandte

    Mathematik .........   60     60      -      -    120       I

6. Bauphysik ..........   20     20      -      -     40       II

7. Baustoffe und

    Bauökologie ........   40     20     20      -     80       I

8. Baustatik und

    Festigkeitslehre ...   20     40     40      -    100       I

9. Konstruktionslehre

    und Technisches

    Zeichnen ...........   20     20     20     20     80       II

10. Holzbearbeitungs-

    maschinen ..........   20     20     40     40    120       I

11. Vermessungswesen ...    -      -      -     40     40       II

12. Angewandte

    Informatik und

    CNC-Programmierung .   40     40     40     40    160       I

13. Projektstudien .....    -      -      -     20     20       II

____________________________________________________________________

             Summe A ...  260    260    220    220    960

____________________________________________________________________

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

   Lebende Fremdsprache    20     20     20     20     80      (I)

   Kommunikation und

   Schriftverkehr ......    -      -     20     20     40       II

   Angewandte

   Darstellende

   Geometrie ...........    -      -     20     20     40       I

   Industrieholzbau ....    -      -     20     20     40       I

   Kunststoffver-

   arbeitung ...........    -      -     20     20     40       I

   Stahl- und Holzbau ..    -      -     20     20     40       I

   Holzbearbeitungs-

   maschinen -

   Praktikum ...........    -      -      -     40     40       VI

   Bauökologie .........    -      -     20     20     40       II

   Bausanierung und

   Revitalisierung .....    -      -     40     40     80       II

____________________________________________________________________

             Summe B ...   20     20     60     60    160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme (A und B) ..  280    280    280    280  1 120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen (A

und B) für Abweichungen

durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen

  mindestens ...........  260    260    260    260  1 040

  höchstens ............  320    320    320    320  1 280

____________________________________________________________________

                            Unterrichtseinheiten            Lehrver-

                                                             pflich-

C. Freigegenstände                Semester            Summe   tungs-

                           1.     2.     3.     4.           gruppe

____________________________________________________________________

Block A -

  Unternehmerprüfung

  Zusatzlehrgang für die

  Unternehmerprüfung ...    -      -     40     40     80       II

Block B -

Weiterqualifikation für

(post)sekundäre

Einstiege

  Deutsch ..............    -      -     80     80    160      (I)

  Lebende Fremdsprache .    -      -     90     90    180      (I)

  Angewandte Mathematik     -      -     90     90    180       I

_______________

  1. Ziffer eins
    Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Abschnitt römisch drei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage A.1.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage A.1.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.1.

römisch fünf. BILDUNGS-UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

A. Pflichtgegenstände

  1. Ziffer 2
    KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

3. WIRTSCHAFT UND RECHT

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 4
    MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG

Siehe Anlage A.1.

5. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 7
    BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 8
    BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe den Pflichtgegenstand "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester:

Siehe das 1. bis 4. Semester des Pflichtgegenstandes "Baustatik und Festigkeitslehre" in Anlage A.1.

  1. Ziffer 9
    KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen;
  • Strichaufzählung
    einfache Bautischlerarbeiten konstruktiv zu behandeln;
  • Strichaufzählung
    Holzkonstruktionen und Konstruktionselemente im Zimmereibereich beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionselemente des Möbelbaues kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:

Normen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien; Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Einführung in die einzelnen Stilrichtungen im Möbelbau, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge unter Bedachtnahme auf eine innerbetriebliche Normung; individueller Holzbau, Fertigteilbauweise (Tafel-, Blockbau).

  1. Ziffer 10
    HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen kennen;
  • Strichaufzählung
    Probleme und Lösungsmodelle auf dem Gebiet der Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle in den Betriebsbereichen eines facheinschlägigen Unternehmens kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage A.1.

  1. Ziffer 12
    ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

  • Strichaufzählung
    die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten CAD-Programme praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

  1. Ziffer 2
    Semester:

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

  1. Ziffer 3
    Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; fortgeschrittene CAD-Programme.

  1. Ziffer 13
    PROJEKTSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für den Lehrplan spezifischen Kenntnisse in einem Projekt

anwenden können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Projektmanagement und Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der lehrplanspezifischen Gegenstände.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage A.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues

planen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Semester:

Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

  1. Ziffer 4
    Semester:

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre

Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten, Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen dieser Kunststoffe.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage A.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierende soll

- die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 4
    Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes "Holzbearbeitungsmaschinen" an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage A.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage A.1.

C. Freigegenstände

ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG

Siehe Anlage A.1.

DEUTSCH

Siehe Anlage A.1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A.1.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A.1.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008

Gesetzesnummer

10009024

Dokumentnummer

NOR40016251