Rechtstracker.at

§ 42

Fassungen
24.05.1985 bis 11.01.2024 — BGBl. Nr. 199/1985
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 42 heute18.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 204/2024
§ 4212.01.202417.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 9/2024
§ 4224.05.198511.01.2024 BGBl. Nr. 199/1985

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 199 aus 1985,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 42

Inkrafttretensdatum

24.05.1985BGBl. Nr. 199/1985

Außerkrafttretensdatum

11.01.2024danach: BGBl. II Nr. 9/2024

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Umfang der Eignungsprüfung

Paragraph 42,

  1. Absatz eins,Die Eignungsprüfung umfaßt eine praktische Prüfung.
  2. Absatz 2,Die praktische Prüfung für den musikalischen Schwerpunktbereich soll ein Bild von der Fähigkeit des Aufnahmsbewerbers zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und einfachen Akkorden ergeben. Vorhandene instrumentale Fertigkeiten des Prüfungskandidaten können dabei mit herangezogen werden.
  3. Absatz 3,Die praktische Prüfung für den bildnerischen Schwerpunktbereich soll ein Bild von den Fähigkeiten des Aufnahmsbewerbers zum Anwenden einfacher graphischer und/oder malerischer Techniken ergeben. Dabei kann die Eignung auch durch das Darstellen einer gezeigten Vorlage aus dem Gedächtnis oder durch Ergänzungsaufgaben mit Strichtests überprüft werden.
  4. Absatz 4,Zusätzlich zur Eignungsprüfung ist auch für die Sonderform an allgemeinbildenden höheren Schulen eine Aufnahmsprüfung nach den Bestimmungen des 5. Abschnittes bzw. des 6. Abschnittes abzulegen, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 40, des Schulorganisationsgesetzes nicht gegeben sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2024

Gesetzesnummer

10009399

Dokumentnummer

NOR12119930

alte Dokumentnummer

N7197540684L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/291/P42/NOR12119930